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Lindner löst mit Plänen zu Steuerentlastungen den nächsten "Ampel"-Streit aus
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant Entlastungen für Einkommensteuerzahler im zweistelligen Milliardenbetrag - und stößt damit die nächste koalitionsinterne Debatte in der Ampel-Regierung an. Bis 2026 sollten in mehreren Schritten der Grundfreibetrag angehoben und die Einkommensteuertarife angepasst werden, sagte Lindner am Mittwoch in Berlin. Damit will der Minister die sogenannte kalte Progression bekämpfen. Bei SPD und Grünen stoßen die Pläne auf Ablehnung.
Lindner sprach am Mittwoch von einem "Gebot der Fairness, den Steuertarif an die Inflation anzupassen". Bis 2026 ergäben sich nach seinen Plänen summiert Entlastungen in Höhe von gut 23 Milliarden Euro, führte der Minister aus.
Wie das "Handelsblatt" berichtet, soll der Grundfreibetrag, also das jährliche Einkommen, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, zunächst rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht werden. Zu Januar 2025 soll eine weitere Erhöhung um 300 Euro und zu Januar 2026 um dann 252 Euro folgen. Durch die zusätzliche Anpassung der Steuertarife soll laut Zeitung der Spitzensteuersatz darüber hinaus erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.429 Euro fällig werden.
Die Erhöhung des Grundfreibetrags sei verfassungsmäßig geboten, sagte Lindner. Auch Sozialleistungen würden regelmäßig an die Inflation angepasst. Die Verschiebung der Steuertarife sei zwar kein Gebot der Verfassung, doch das gleiche Recht wie für Empfänger von Sozialleistungen "muss auch für diejenigen gelten, die unseren Sozialstaat finanzieren", betonte der Finanzminister.
Der Begriff "kalte Progression" bezeichnet den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflationsrate ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht, ohne dass das Realeinkommen steigt. Sollten die Tarife nicht angepasst werden, wäre das eine "heimliche Steuererhöhung durch Unterlassung", sagte Lindner. "Der Staat darf nicht der Gewinner der Inflation sein."
SPD und Grüne ließen erkennen, dass sie derlei Plänen Lindners nicht zustimmen würden. "Wenn es darum geht, ganz gezielt kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, sind wir gern dabei", sagte SPD-Fraktionsvize Achim Post der "Rheinischen Post". "Milliardenschwere Steuergeschenke für die Reichsten der Reichen wären dagegen ein völlig falscher Weg." Entlastungen müssten sozial gerecht und finanzierbar sein, sagte Post weiter - "und zwar ohne auf Kosten der sozialen, inneren und äußeren Sicherheit in unserem Land zu gehen".
Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Beck, nannte Lindners Vorstoß "unseriös" und warf dem Minister "Doppelstandards" vor. "Man kann nicht von anderen Ressorts drastische Einsparungen fordern, zum Beispiel mit Konsequenzen für die humanitäre Hilfe in Gaza, und dann selber ohne Not zweistellige Milliardenbeträge, von denen vor allem viel Verdienende profitieren, fordern", sagte Beck dem Portal "The Pioneer" mit Blick auf die laufenden Haushaltsverhandlungen.
Lindners Finanzministerium stellte jedoch klar, dass es mit einer Zustimmung der Ampel-Partner rechnet. "Aufgrund der Verständigung in der Koalition im Jahr 2022 auf ein Inflationsausgleichsgesetz 2023/2024 geht das Bundesfinanzministerium von regierungsinternem Einvernehmen auch für 2025 und 2026 aus", schrieb das Ministerium auf der Plattform X.
Auch aus der Linkspartei kam Kritik an Lindners Vorstoß. "Es ist wie immer: Lindner setzt die falschen Prioritäten, wenn überall gekürzt wird, aber zweistellige Milliardenbeträge gegen die kalte Progression verwendet werden", erklärte Parlamentsgeschäftsführer Christian Görke. "Dadurch profitieren Gutverdiener überproportional mehr als Geringverdiener und Renter", bemängelte Görke.
Am Mittwoch präsentierte Lindner auch das am Mittag vom Bundeskabinett beschlossene Jahressteuergesetz. Dieses soll unter anderem Vermieter steuerlich besser stellen, die Wohnraum an hilfebedürftige Menschen vergünstigt bereitstellen. Zudem sind eine vereinfachte Versteuerung von Mobilitätsangeboten von Arbeitgebern für ihre Beschäftigten sowie Erleichterungen für Land- und Forstwirte geplant. Laut Lindner enthält das Gesetz vor allem Anpassungen, "die erforderlich sind aufgrund der Rechtsprechung oder europäischer Vorgaben."
G.Schulte--BTB