-
Prien: Interessen jüngerer Menschen stärker berücksichtigen
-
Medien: Erster Entwurf für Spritpreisdeckel enthält diverse Ausnahmen
-
Nadeln und Nägel in Halloween-Süßigkeiten: Bundesweit immer mehr Fälle bekannt
-
Textilarbeiter in Bangladesch protestieren - gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei
-
Sechs Monate nach tödlicher Amokfahrt: Prozess gegen Mann in Leipzig begonnen
-
12.839 Tage nach Becker: Zverev offiziell die Nummer eins
-
Vermummte Jugendliche errichten Barrikade: Zwölf Festnahmen in hessischem Viernheim
-
NFL: Mahomes und Chiefs verspielen Führung kurz vor Schluss
-
Trump zeigt sich von Sieg seiner Republikaner bei US-Kongresswahlen überzeugt
-
Messi schießt Miami zum Sieg
-
NHL: Draisaitl eilt mit den Oilers von Sieg zu Sieg
-
KI als Ratgeber: Verbraucherschützer fordern verbindliche Vorgaben
-
NBA: Erster Saisonsieg für Wagners Nets
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Mexiko
-
"Phänomenal": Verstappen und Hamilton schultern Antonelli
-
"Hochgearbeitet": Boll würdigt Zverevs "Aufopferung"
-
"Getreten und getreten": Matthäus warnt vor Simeones Atlético
-
Zwei Tage vor US-Kongresswahlen: Trump bekräftigt Drohung gegen Iran
-
Koalitiongespräche für mögliche rot-grün-rote Regierung in Berlin starten
-
Sexueller Missbrauch von über 70 Kindern: Prozess gegen Brandenburger Arzt beginnt
-
Sicherheit von KI im Mittelpunkt des diesjährigen Digitalgipfels
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa klare Siegerin bei Präsidentenwahl in Bulgarien
OVG: Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf staatlich finanziertes Büro
Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat laut einer weiteren Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag eine Klage des 80-Jährigen gegen die Bundesrepublik zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2023.
Schröder war im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, vom Haushaltsausschuss des Bundestags das Büro gestrichen worden. Dieses wurde "ruhend gestellt" - Schröder wurden damit Finanzmittel für Räume und Mitarbeiter verweigert. Hintergrund waren Schröders Verbindungen nach Russland. Er gilt als persönlicher Freund von Präsident Wladimir Putin und war auch nach Kriegsbeginn für russische Energiefirmen tätig.
Schröder ging gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Berufung. Er berief sich auf Gewohnheitsrecht und den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil auch seinen Vorgängern ein Büro finanziert wurde. Dieses Argument wies das Oberverwaltungsgericht nun zurück. Aus der seit Jahrzehnten gängigen Praxis leiteten sich "keine rechtlichen Wirkungen" her. Es gebe keine Rechtsanspruch.
A.Gasser--BTB