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Mädchen scheitern in Karlsruhe mit Beschwerden gegen Mindestalter bei Europawahl
Beschwerden einer 13- und einer 14-Jährigen gegen das Mindestalter zum Wählen bei der Europawahl sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie seien nicht innerhalb der der vorgesehenen Frist erhoben worden und deshalb unzulässig, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. In Deutschland liegt das Mindestalter für die Stimmabgabe bei der Europawahl am Sonntag erstmals bei 16 Jahren. (Az. 2 BvR 1177/20 und 2 BvC 15/20)
Bei der letzten Europawahl 2019 durften unter 18-Jährige nicht wählen. Danach legten die Mädchen Einspruch ein, den der Bundestag aber zurückwies. Sie wandten sich deshalb mit einer Wahlprüfungsbeschwerde und einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Auch dort hatten sie aber nun keinen Erfolg.
Ursprünglich hatte sich ein dritter Jugendlicher an den Beschwerden beteiligt. Er zog sie aber zurück, weil er inzwischen 16 Jahre alt wurde. In den meisten EU-Ländern liegt das Mindestalter für die Stimmabgabe weiter bei 18 Jahren. Neben Deutschland dürfen auch in Belgien, Österreich und Malta schon 16-Jährige wählen, in Griechenland 17-Jährige.
F.Müller--BTB