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Bundestag stimmt für besseren Schutz von Minderjährigen bei Auslandsehen
Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Auslandsehen beschlossen. Ehen, bei denen mindestens eine der beiden Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, sollen hierzulande weiterhin unwirksam sein. Neu ist, dass die betroffenen Minderjährigen bei einer Unwirksamkeit künftig Unterhaltsansprüche gegen den Partner oder die Partnerin geltend machen können, um finanzielle Notlagen abzuwenden.
Zudem räumt das Gesetz die Möglichkeit einer erneuten Eheschließung zur Legalisierung der Ehe ein - das heißt, eine für unwirksam erklärte Ehe kann bei Erreichen des erforderlichen Alters rechtmäßig neu geschlossen werden, wenn die Beteiligten dies wollen. Als einzige Fraktion stimmte die AfD gegen die Gesetzesvorlage; die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU stimmten dafür.
Die Änderungen waren notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem Jahr 2017 nicht grundgesetzkonform sei. Die Richter monierten unter anderem die beiden Punkte, die nun geändert werden. Die bisherige Regelung habe die sozialen Folgen einer Aufhebung der Ehe für die Beteiligten nicht ausreichend bedacht, argumentierten die Richter.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, dass Ehen von Minderjährigen in Deutschland weiterhin verboten bleiben - das neue Gesetz ändere dies nicht. Solche Eheschließungen "widersprechen unserer Werteordnung", erklärte Buschmann. "Auch künftig werden Minderjährige in Deutschland deshalb nicht heiraten können."
Das neue Gesetz behebe lediglich "Mängel der geltenden Rechtslage", stellte der Justizminister klar. "Wir schützen Betroffene damit besser vor den Konsequenzen einer Unwirksamkeit ihrer Ehe - ohne das Verbot von Minderjährigen-Ehen zu lockern."
F.Müller--BTB