-
Thüringens Ministerpräsident Voigt kämpft nicht mehr um Doktortitel
-
Mehr Schutz für Opfer digitaler Gewalt: Kabinett beschließt Gesetz
-
Handel mit verbotenem Dopingmittel Ibutamoren: Bundesgerichtshof urteilt im Dezember
-
Nobelpreis für Chemie geht an Forscher aus Frankreich und Japan
-
Ryanair stellt Betrieb am Flughafen Bremen ein
-
Studie: Mehr als ein Drittel der Studierenden in Deutschland von Armut betroffen
-
"Einer der abscheulichsten Angriffe": 15 Tote bei russischen Attacken auf die Ukraine
-
Verbände: Angekündigte Maßnahmen zur Staatsmodernisierung müssen zügig ankommen
-
KI-gestützte Angriffe: Deutsche Unternehmen bislang schlecht gerüstet
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: US-Todeskandidatin Pike wieder bei Bewusstsein
-
Japanische Brauereiriesen wegen Verdachts auf Bierpreiskartell durchsucht
-
Terrorverdacht: Haftbefehl gegen weiteren eritreischen Regierungsgegner
-
"Lang lebe König Messi": Pressestimmen zu Messis Abschied
-
Prien: CDU-Stimmen für AfD-Politiker Rausch wären "vollkommen inakzeptabel"
-
Hundesteuer-Einnahmen weiterhin auf hohem Niveau
-
Jahrestag des Hamas-Großangriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Übernahme von Warner Bros durch Paramount vollzogen
-
Neue Strategie: Porsche will weniger Autos verkaufen - aber dafür teurer
-
Niedersächsischer Landtag hebt Immunität von SPD-Fraktionschef Politze auf
-
Nach schweren Verletzungen: Frankreichs Regierung setzt Einsatz von Schockgranaten aus
-
Drohnenangriff auf Schiffe: Bulgarische Rettungskräfte stellen Suche nach Seeleuten ein
-
Möglicher Pest-Todesfall in Russland: USA und WHO fordern Aufklärung
-
Aufschwung im Baugewerbe - auch Industrieproduktion im August leicht im Plus
-
Reichinnek: Merz muss nach Wahl von AfD-Landtagspräsident für Konsequenzen sorgen
-
Huthi-Miliz vermeldet Raketenangriff auf Flughafen von Riad
-
NHL: Seider gewinnt deutsches Duell mit Stützle
-
Tränen beim letzten Tango: Messis emotionaler Abschied
-
Israel gedenkt der Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren mit Schweigeminute
-
Kane auf Rekordjagd: "Der beste englische Spieler jemals"
-
Klopp gratuliert: U21 feiert EM-Ticket vor "toller" Kulisse
-
WHO-Chef fordert von Russland Transparenz nach Berichten über Pest-Todesfall
-
Kabinett befasst sich mit Gesetz gegen digitale Gewalt
-
Bundestags-Debatte zu drittem Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel
-
Bundesgerichtshof prüft Verurteilung wegen Handels mit Dopingmittel Ibutamoren
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klage der Umwelthilfe für bessere Luft
-
Thüringer Landtag entscheidet über AfD-Antrag zu Parlamentsauflösung
-
Koalitionsausschuss trifft sich am Mittwochabend im Kanzleramt
-
Bundespräsident Steinmeier zu Staatsbesuch in Frankreich erwartet
-
Demos in Berlin zum dritten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober
-
Dritter Jahrestag: Israel gedenkt der Opfer des Hamas-Großangriffs vom 7. Oktober
-
Trump will für Wahlspots offenbar doch Steuerzahler zur Kasse bitten
-
Merz: Regierung wird Antisemitismus mit allem in ihrer Macht Stehenden bekämpfen
-
Russischer Geschäftsmann: Trumps Sohn hat Kosten für Hochzeitsfeier beglichen
-
Dritter Jahrestag des 7. Oktobers: Wadephul warnt vor Anstieg von Antisemitismus
-
Kane überragt im Rekordspiel: England besiegt Tschechien
-
Ronaldo klagt an: "Der Trainer hat sein Wort gebrochen"
-
Einsatz von Tränengasgranate: Polizist wegen Gewaltanwendung bei Schülerprotesten angeklagt
-
Doppelpack Pejcinovic: U21 löst das EM-Ticket
-
"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben
-
AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt: Klingbeil sieht Klärungsbedarf bei CDU
Grenzkontrolle im Schengenraum darf nur bei "neuer Bedrohung" verlängert werden
EU-Mitgliedsstaaten dürfen vorübergehende Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen nur dann über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus verlängern, wenn sich eine neue Bedrohung ihrer inneren Sicherheit ergibt. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer am Dienstag verkündeten Entscheidung zu Kontrollen innerhalb des sogenannten Schengenraums klar. Diese neue Bedrohung müsse sich dabei von derjenigen unterscheiden, die ursprünglich zur vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzmaßnahmen geführt habe.
Konkret ging des in dem Fall um die Grenze zwischen Österreich und Slowenien, an der die österreichischen Behörden ab 2015 wegen der Fluchtkrise wieder kontrollierten. Ein Mann bekam dort 2019 eine Geldstrafe von 36 Euro, als er sich weigerte, Grenzbeamten seinen Personalausweis vorzuzeigen. Dagegen und gegen die Grenzkontrollen an sich klagte er später in Österreich. (Az. C-368/20 und C-369/20)
Laut Schengener Grenzkodex können Kontrollen von einem EU-Mitglied für längstens sechs Monate wieder eingeführt werden, wenn ihre innere Sicherheit oder öffentliche Ordnung ernsthaft bedroht sind. Österreich wandte diese Ausnahme mehrmals hintereinander an. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark, das die Klage verhandelt, fragte vor diesem Hintergrund beim EuGH an, ob das rechtens sei.
Das Luxemburger Gericht stellte in seinem Beschluss nun klar, dass eine erneute Anordnung von Grenzkontrollen nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten von einem Mitgliedsstaat nur mit einer "neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit" begründete werden könne, die sich "von der ursprünglich festgestellten unterscheidet". Genauer beurteilt werden müsse dies "anhand der konkreten Umstände und Ereignisse".
Zur Begründung verwies der Gerichtshof auf den vom EU-Gesetzgeber intendierten Sinn der Sechsmonatsfrist. Der Zeitraum wird demnach als ausreichend angesehen, damit Mitgliedstaaten gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten Wege finden, der Bedrohung zu begegnen, ohne den freien Personenverkehr im Schengenraum weiter einzuschränken. Nur das Auftauchen einer neuen Bedrohung erlaubt demnach eine neue ausnahmsweise Anordnung solcher Kontrollen.
Für den Fall außergewöhnlicher Krisen gebe es außerdem noch einen speziellen länderübergreifenden Notfallmechanismus, wie der EuGH betonte. Der Rat könne Mitgliedsstaaten empfehlen, für längstens zwei Jahren ausnahmsweise an den Binnengrenzen zu kontrollieren. Der Fall sei dabei allerdings für Ausnahmesituationen vorgesehen, die "das Funktionieren des Schengenraums insgesamt" gefährdeten.
Eine solche Pauschalempfehlung des Rats sei im vorliegenden Fall zuletzt am 10. November 2017 abgelaufen, also einen Tag vor der Kontrolle des Klägers. Österreich hätte im Anschluss eigenständig eine neue Bedrohung nachweisen müssen, um Kontrollen weiterhin zu rechtfertigen, erklärten die Richter. Nach ihrer Einschätzung war dies nicht erfolgt, womit die Kontrolle unrechtmäßig wäre. Ob dies tatsächlich so war, müsse aber das Landesverwaltungsgericht klären.
J.Bergmann--BTB