-
Tankrabatt kommt größtenteils bei Autofahrern an - Spritpreise deutlich gesunken
-
Schülerproteste nehmen leicht ab - Schockgranaten vorerst tabu
-
Weiterer Beratungsbedarf: Einsetzung von Pflegekommission verzögert sich
-
Polizei entdeckt Plantage mit 290 Cannabispflanzen in Wohnhaus in Düsseldorf
-
14 Tote bei russischem Raketenangriff auf Wohngebäude im Norden der Ukraine
-
Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
-
Tonnenweise Gold zu Geldwäsche in Türkei gebracht: Kriminelles Netzwerk aufgeflogen
-
Spiegelmoleküle: Nobelpreis für Chemie geht an Forscher aus Frankreich und Japan
-
Schmerzerfülltes Gedenken in Israel am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls
-
Kovac-Kritik an langer Pause - Schlotterbeck fraglich
-
Thüringer Landtag: AfD-Fraktion scheitert mit Vorstoß für Neuwahlen
-
Kabinett: Autobahn GmbH soll künftig Kredite aufnehmen können
-
Mitglied von russischer Hackergruppe festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert
-
Rubio: Iran kontrolliert Straße von Hormus nicht mehr vollständig
-
Urteil: A 445 zwischen Hamm und Werl kann gebaut werden
-
Prozess gegen Anführer von Reichsbürgergruppe Königreich Deutschland ab November
-
Thüringens Ministerpräsident Voigt kämpft nicht mehr um Doktortitel
-
Mehr Schutz für Opfer digitaler Gewalt: Kabinett beschließt Gesetz
-
Handel mit verbotenem Dopingmittel Ibutamoren: Bundesgerichtshof urteilt im Dezember
-
Nobelpreis für Chemie geht an Forscher aus Frankreich und Japan
-
Ryanair stellt Betrieb am Flughafen Bremen ein
-
Studie: Mehr als ein Drittel der Studierenden in Deutschland von Armut betroffen
-
"Einer der abscheulichsten Angriffe": 15 Tote bei russischen Attacken auf die Ukraine
-
Verbände: Angekündigte Maßnahmen zur Staatsmodernisierung müssen zügig ankommen
-
KI-gestützte Angriffe: Deutsche Unternehmen bislang schlecht gerüstet
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: US-Todeskandidatin Pike wieder bei Bewusstsein
-
Japanische Brauereiriesen wegen Verdachts auf Bierpreiskartell durchsucht
-
Terrorverdacht: Haftbefehl gegen weiteren eritreischen Regierungsgegner
-
"Lang lebe König Messi": Pressestimmen zu Messis Abschied
-
Prien: CDU-Stimmen für AfD-Politiker Rausch wären "vollkommen inakzeptabel"
-
Hundesteuer-Einnahmen weiterhin auf hohem Niveau
-
Jahrestag des Hamas-Großangriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Übernahme von Warner Bros durch Paramount vollzogen
-
Neue Strategie: Porsche will weniger Autos verkaufen - aber dafür teurer
-
Niedersächsischer Landtag hebt Immunität von SPD-Fraktionschef Politze auf
-
Nach schweren Verletzungen: Frankreichs Regierung setzt Einsatz von Schockgranaten aus
-
Drohnenangriff auf Schiffe: Bulgarische Rettungskräfte stellen Suche nach Seeleuten ein
-
Möglicher Pest-Todesfall in Russland: USA und WHO fordern Aufklärung
-
Aufschwung im Baugewerbe - auch Industrieproduktion im August leicht im Plus
-
Reichinnek: Merz muss nach Wahl von AfD-Landtagspräsident für Konsequenzen sorgen
-
Huthi-Miliz vermeldet Raketenangriff auf Flughafen von Riad
-
NHL: Seider gewinnt deutsches Duell mit Stützle
-
Tränen beim letzten Tango: Messis emotionaler Abschied
-
Israel gedenkt der Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren mit Schweigeminute
-
Kane auf Rekordjagd: "Der beste englische Spieler jemals"
-
Klopp gratuliert: U21 feiert EM-Ticket vor "toller" Kulisse
-
WHO-Chef fordert von Russland Transparenz nach Berichten über Pest-Todesfall
-
Kabinett befasst sich mit Gesetz gegen digitale Gewalt
-
Bundestags-Debatte zu drittem Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel
-
Bundesgerichtshof prüft Verurteilung wegen Handels mit Dopingmittel Ibutamoren
EU-Gericht bestätigt 3G-Regelung in Europaparlament
Im Zuge der Corona-Pandemie hat auch das EU-Parlament eine 3G-Regelung einführen dürfen. Die Freiheit der Abgeordneten wurde dadurch nicht unverhältnismäßig beschränkt, wie am Mittwoch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschied. Es wies die Klagen mehrerer Abgeordneter ab. (Az. T-710/21 und weitere)
Im Oktober 2021 hatte das Präsidium des EU-Parlaments Zugangsbeschränkungen beschlossen. Die Gebäude an den Arbeitsorten in Brüssel, Straßburg und Luxemburg durften danach nur mit einem Impf-, Test- oder Genesenennachweis betreten werden. Dagegen klagten Abgeordnete aus Belgien, den Niederlanden, Frankreich und Italien.
Das EuG wies die Klagen nun ab. Zwar greife die Regelung in die freie und unabhängige Ausübung des Abgeordnetenmandats ein. Dies sei aber gerechtfertigt, um die Gesundheit der Abgeordneten und Mitarbeiter zu schützen und so auch die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Gleiches gelte für die mit den Kontrollen verbundene Datenverarbeitung.
Angesichts der pandemischen Lage in ganz Europa sei die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig gewesen, befanden die Luxemburger Richter. Für nicht Geimpfte oder Genesene sei die Testpflicht zumutbar gewesen.
Allerdings verpflichtete das EuG das Parlamentspräsidium, die weitere Notwendigkeit dieser Maßnahmen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Kläger können gegen dieses Urteil noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
F.Müller--BTB