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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Verteidigung geht nach neuer Verurteilung von AfD-Politiker Höcke in Revision
Nach der neuerlichen Verurteilung des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der Verwendung einer NS-Parole haben seine beiden Verteidiger Revision eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts in Halle an der Saale am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Das Gericht hatte den AfD-Politiker am Montag der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen und eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro verhängt.
Der Vorsitzende des vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands hatte im Dezember auf einer Parteiveranstaltung in Gera die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA "Alles für Deutschland" gesagt beziehungsweise dem Urteil zufolge sein Publikum dazu animiert, die Parole zu vervollständigen.
Es war bereits die zweite Verurteilung von Höcke innerhalb weniger Wochen. In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Landgericht Halle den 52-Jährigen im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, weil er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ebenfalls die SA-Parole "Alles für Deutschland" gesagt hatte.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Nach Revision der Verteidigung befasst sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall. Höckes Anwälte forderten in beiden Prozessen einen Freispruch. Der AfD-Politiker selbst, der Landes- und Fraktionschef seiner Partei in Thüringen ist und diese als Spitzenkandidat in die Landtagswahl am 1. September führt, bezeichnete sich wiederholt als unschuldig.
E.Schubert--BTB