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Bundesverfassungsgericht verhandelt im September über Strompreisbremse
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will Ende September über die inzwischen ausgelaufene Strompreisbremse verhandeln. Es geht um Verfassungsbeschwerden von insgesamt 22 Betreibern von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Sie wehren sich gegen die Abschöpfung eines Teils der Gewinne von Stromproduzenten. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)
Wegen des Ukraine-Kriegs und ausbleibender Gaslieferungen aus Russland waren die Energiepreise in die Höhe geschossen. Besonders Gas wurde teurer. Auch Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus anderen Energiequellen konnten ihre Gewinne so enorm steigern. Denn auf dem Strommarkt gilt das Merit-Order-Prinzip: Der Preis wird durch das am teuersten produzierende Kraftwerk bestimmt.
Die Bundesregierung reagierte mit der Ende 2022 beschlossenen Strompreisbremse. Diese deckelte für Privathaushalte und kleine Firmen für 80 Prozent des Jahresverbrauchs den Kilowattstundenpreis auf 40 Cent und auf 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des Verbrauchs von Industriekunden. Für die Kosten oberhalb der Preisbremse sprang der Staat ein. Außerdem wurden übermäßige Gewinne am Strommarkt zwischen Dezember 2022 und Ende Juni 2023 abgeschöpft. Ende vergangenen Jahres lief die Preisbremse aus.
Die Firmen, die sich an das Verfassungsgericht wandten, halten den Abschöpfungsmechanismus für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Sie argumentieren, dass sie keine besondere Verantwortung für die Entlastung der Stromverbraucher treffe - das sei vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden müsse. Die hohen Stromkosten seien gerade nicht durch erneuerbare Energien entstanden, sondern vor allem durch Gaskraftwerke, die aber von der Abschöpfung ausgenommen seien. Das Gericht setzte den Termin für die mündliche Verhandlung auf den 24. September fest.
Der Ökostrom-Anbieter Lichtblick ist einer der Betreiber, welche die Verfassungsbeschwerde einreichten. Sein Chefjurist Markus Adam erklärte am Donnerstag: "Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlasten wollte." Es sei aber das falsche Instrument gewesen, die Betreiber von Anlagen mit erneuerbarer Energie über eine Erlösabschöpfung daran zu beteiligen. Das verletze ihre Grundrechte und bremse die Energiewende.
C.Meier--BTB