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Geldstrafe für Berliner Polizistin wegen Beleidigung und Volksverhetzung
Eine Berliner Polizistin ist wegen Beleidigung und Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8400 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die 35-jährige während ihrer Ausbildung einen anderen Polizeianwärter in zwei Fällen beleidigt und in einem Fall ihm gegenüber eine volksverhetzende Meinungsäußerung getätigt hatte.
Die Fälle spielten sich alle im vergangenen Sommer ab und richteten sich gegen einen schwarzen Mitschüler der Angeklagten. Damals besuchte die Angeklagte wie der Geschädigte die Polizeiakademie, mittlerweile ist sie Polizeibeamtin auf Probe.
Wie sie auch selbst einräumte, sagte die Angeklagte am 6. Juli 2023 im Sportunterricht "Mach Sitz" zu dem Geschädigten, nachdem er sie zurechtgewiesen hatte. Damit habe die Angeklagte ihr Gegenüber herabgewürdigt und auf eine Stufe mit einem Hund gestellt, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Lascheit.
Am 10. August sagte sie nach einem kurzen Schlagabtausch zu ihrem Mitschüler, er sei asozial und solle "mal Deutsch lernen". Vor dem Hintergrund der dunklen Hautfarbe des Geschädigten sei auch dies eine eindeutige Beleidigung, sagte Lascheit.
Zu der aus Sicht des Gerichts als Volksverhetzung zu wertenden Aktion kam es einen Tag später. Am Ende eines Sporttrainings machte die 35-Jährige eine Geste in Richtung des Geschädigten, die dieser und nun auch das Gericht als Affengeste deuteten. "Das ist Rassismus und nichts Anderes", sagte Richter Lascheit in seiner Urteilsbegründung.
Die Angeklagte beteuerte, es habe sich um ein Missverständnis gehandelt. Sie habe die "Hühnergeste" gemacht, also mit angewinkelten Armen flatternde Flügelbewegungen simuliert. Dies sei in ihrer Familie die Geste gewesen, um zu signalisieren, dass sich das Gegenüber "nicht so aufplustern" solle.
Die Angeklagte betonte zudem mehrmals, Rassismus sei ihr fremd. Sie habe sieben Jahre in Japan gelebt und habe dort enge Freunde aus Saudi-Arabien und Ghana gehabt. Bei den Beleidigungen habe es sich um Missverständnisse gehandelt.
In der Klasse habe sie einen schweren Stand gehabt und sei gemobbt worden - aus ihrer Sicht vermutlich deshalb, weil sie studiert habe, berichtete die Angeklagte. Auch habe sie den Eindruck gehabt, ihr sei übel genommen worden, dass sie sich in der Ausbildung leicht getan habe.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war gerade diese Ablehnung das Motiv der damaligen Polizeianwärterin. Sie habe aus einer Verteidigungsposition gehandelt und den angegriffen, den man vermeintlich am leichtesten treffen konnte. Deshalb habe sie den Geschädigten rassistisch beleidigt - auch wenn sie vermutlich keine gefestigte Rassistin sei.
Die Verteidigung vermutete hingegen ein abgekartetes Spiel unter den Mitschülern der Angeklagten. Der Geschädigte und seine Freunde hätten dafür sorgen wollen, dass sie nicht in den Polizeidienst komme und Rassismus als "Totschlagargument" genutzt, sagte Anwalt Burkhard Eschenbach in seinem Plädoyer. Tatsächlich stehe nun das Beamtenverhältnis seiner Mandantin auf dem Spiel.
I.Meyer--BTB