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AfD Sachsen scheitert mit Eilantrag gegen Einstufung als gesichert rechtsextrem
Der sächsische AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte diesen nach Angaben vom Dienstag ab. Es lägen nach einer summarischen Prüfung "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die "gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen" und gegen "das Demokratieprinzip" gerichtet seien, erklärte es.
Der AfD-Landesverband scheiterte nach Gerichtsangaben zugleich mit einem Eilantrag, der den sächsischen Verfassungsschutz zur Veröffentlichung des 134-seitigen Gutachtens zwingen sollte, auf dem die Einstufungsentscheidung beruht. Der Landesverfassungsschutz hatte die sächsische AfD im Dezember als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, deren Jugendorganisation Junge Alternative führt er schon seit April 2023 als gesichert rechtsextrem.
In Sachsen wird am 1. September zeitgleich mit Thüringen ein neuer Landtag gewählt, die AfD lag in jüngsten Umfragen bei Zustimmungswerten um 30 Prozent etwa gleichauf mit der CDU. Auch die Landesverbände der AfD in Thüringen und Sachsen-Anhalt werden von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt den Bundesverband der Partei bislang als sogenannten Verdachtsfall.
F.Pavlenko--BTB