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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Gericht: Hessische Stadt muss bei Obdachlosenunterbringung Mindestmaß erfüllen
Die hessische Stadt Hattersheim muss bei der Unterbringung von Obdachlosen ein Mindestmaß an Küchen- und Sanitärausstattung erfüllen. Tut sie das nicht, ist die Notunterkunft nicht menschenwürdig, wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Das Gericht gab einem Obdachlosen Recht, der gegen den Zustand der Unterkunft gerichtlich vorgegangen war. (Az.: 8 L 2051/24.F)
Dieser ist seit der Räumung seiner Wohnung obdachlos. Er wurde in eine Unterkunft eingewiesen, wofür die Stadt 400 Euro im Monat von ihm verlangt. Das Obergeschoss des von der Stadt angemieteten Objekts wird seit einem Brand Anfang 2023 saniert und kann nicht mehr genutzt werden.
In den drei Zimmern wohnen sieben Männer. Duschen gibt es in einem im Hof aufgestellten Container. Eine Küche gibt es seit dem Brand nicht mehr, die Bewohner erwärmen ihre Speisen derzeit in ihren Zimmern. Der Antragsteller beschrieb das ihm angebotene Zimmer als stark verschmutzt, vermüllt und übelriechend.
Grundsätzlich müsse nur eine Unterkunft "einfacher Art" gewährleistet sein, entschieden die Richter. Der Mann sei jedoch mit zwei weiteren Männern in einem Mehrbettzimmer ohne ausreichende Kochmöglichkeit untergebracht.
Als Kochgelegenheit dienen laut Feststellungen des Gerichts zwei Elektroplatten auf einem niedrigen Tisch in Kniehöhe. Ein Kühlschrank und eine Spüle fehlen demnach ganz.
Das Gericht zweifelte zudem an, ob die Stadt Geld verlangen kann. Jedenfalls seien 400 Euro für ein Vierbettzimmer ohne ausreichende Kochgelegenheit mit Dusche im Hof unangemessen.
J.Horn--BTB