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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Thüringer Landtag mehrheitlich für Änderung des Verfahrens bei Präsidentenwahl
Vor der geplanten Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat das Parlament eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Ein Antrag von CDU und BSW erhielt am Samstag bei einer Plenarsitzung in Erfurt 55 Stimmen und damit die nötige einfache Mehrheit. Die 32 AfD-Abgeordneten stimmten geschlossen mit Nein.
Die Änderung ermöglicht, dass für die Wahl des Landtagspräsidenten vom ersten Wahlgang an Kandidaten aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden können und dies nicht wie in der bisherigen Regelung zunächst der stärksten Fraktion und damit der AfD vorbehalten ist.
Nach der bisherigen Regelung hatte die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten in den ersten beiden Wahlgängen. Die anderen Fraktionen - CDU, BSW, SPD und Linke - lehnen allerdings einen AfD-Politiker als Landtagspräsidenten ab und strebte deshalb eine Änderung der Geschäftsordnung an.
Nach der Entscheidung über den Geschäftsordnungsantrag begann die Wahl des Landtagspräsidenten oder der Präsidentin. Bislang gibt es zwei Kandidaten: Die AfD nominierte die Abgeordnete Wiebke Muhsal für das Amt der Landtagspräsidentin. Die CDU schlägt ihren Abgeordneten Thadäus König als Kandidaten vor. König dürfte auch Stimmen aus den anderen Fraktionen erhalten.
Der Landtagspräsident sollte ursprünglich bereits am Donnerstag gewählt werden, doch die konstituierende Sitzung endete mit einem Eklat und wurde unterbrochen. Der Alterspräsident der AfD, Jürgen Treutler, hatte sich auf der Sitzung des neugewählten Parlaments am Donnerstag geweigert, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen. Das betraf insbesondere den Änderungsantrag der CDU und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW).
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar gab Treutler mit einer Entscheidung am Freitagabend allerdings klare Regeln für den Ablauf der konstituierenden Sitzung des Parlaments vor. Die Abgeordneten können demnach noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Geschäftsordnung ändern, wie das Gericht befand. Das Gericht verpflichtete Treutler per einstweiliger Anordnung dazu, auf diese Weise zu verfahren. Der Alterspräsident hielt sich am Samstag genau an das vorgegebene Verfahren.
Um als Landtagspräsident gewählt zu werden, ist eine einfache Mehrheit nötig, ein Bewerber braucht also mehr Ja- als Neinstimmen.
A.Gasser--BTB