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Bericht: Fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag zu AfD-Verbotsverfahren
Der Bundestag soll einem Bericht zufolge bald über ein Verfahren zum Verbot der AfD abstimmen. Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken hätten dafür einen Gruppenantrag ausgearbeitet, mit dem ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestoßen werden solle, berichtete die "Welt" am Sonntag. Hinter dem Gruppenantrag stünden einzelne Abgeordnete, nicht aber deren gesamte Fraktionen.
Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll dem Bericht zufolge von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden. Von allen genannten Fraktionen unterstützen ihn nach "Welt"-Informationen jeweils mindestens zehn Abgeordnete.
Das Bundesverfassungsgericht solle dem Papier zufolge auf Antrag des Bundestags feststellen, dass die AfD verfassungswidrig sei und deshalb verboten werden könne. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.
Die Abgeordneten von SPD, Union, Grünen und Linken werfen der AfD demnach in dem Bundestagsantrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen.
Der Gruppenantrag wirft der AfD laut Bericht zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes vor. Dabei nennt er etwa die Forderung nach einer "millionenfachen Remigration" von Migranten. Der Antrag werte außerdem zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.
Der Antrag bezieht sich nach "Welt"-Informationen unter anderem auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen aus diesem Jahr. Das OVG in Münster hatte im Mai geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und nachrichtendienstlich beobachten darf.
S.Keller--BTB