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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Urteil in Berlin: Hakenkreuz auf Maske in Beitrag über Coronamaßnahmen strafbar
Weil er Bilder von Schutzmasken mit Hakenkreuzen darauf veröffentlichte, ist ein 63-Jähriger in Berlin des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen worden. Das Kammergericht überprüfte am Montag ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, das den Angeklagten im Januar noch freigesprochen hatte. Dabei habe es aber einen Rechtsfehler begangen, erklärte das Kammergericht.
Der 63-Jährige hatte im August 2022 im Onlinedienst Twitter (heute X) zwei Beiträge veröffentlicht. Neben einem Text war dort jeweils eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung mit Hakenkreuz darauf zu sehen. Das Amtsgericht entschied im Januar, dass der Mann das Hakenkreuz in einem ablehnenden Zusammenhang genutzt habe. Darum handle es sich nicht um ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Das sah das Kammergericht anders. Das Gesetz solle die Nutzung solcher Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens verbannen - und zwar unabhängig von der dahinter stehenden Absicht, erklärte es nun. Einige wenige Ausnahmen könne es geben, und zwar wenn die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts gerade verhindert werden solle. Die ablehnende Haltung müsse bei objektiver Betrachtung eindeutig und unmissverständlich sein.
In dem Fall sei das aber nicht so. Der Angeklagte habe das Hakenkreuz genutzt, um Kritik an der Coronapolitik der Bundesregierung zu äußern. Eine eindeutige Abkehr von den Idealen des Nationalsozialismus sei in seinen Beiträgen nicht zu erkennen. Der Vergleich von Coronamaßnahmen mit der durch das Hakenkreuz symbolisierten NS-Herrschaft sei eine Verharmlosung des Nationalsozialismus und des nationalsozialistischen Völkermords an Millionen Jüdinnen und Juden und keine Kritik daran.
Der 63-Jährige habe mit seinen Beiträgen nicht objektiv über Vorgänge des Zeitgeschehens berichten oder staatsbürgerliche Aufklärung betreiben wollen. Vielmehr entstehe der Eindruck, dass die Verwendung des Hakenkreuzes geduldet werde. Genau das müsse aber vermieden werden, erklärte das Kammergericht. Über die Strafe für den Angeklagten entscheidet nun wieder das Amtsgericht.
O.Lorenz--BTB