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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Gewalt und Todesdrohungen gegen Mutter rechtfertigen alleiniges Sorgerecht
Wird eine Mutter vom Vater der gemeinsamen Kinder geschlagen und bedroht, kann das im Einzelfall das alleinige Sorgerecht rechtfertigen. Erleben Kinder Gewalt gegen die eigene Mutter mit, ist das eine spezielle Form der Kindesmisshandlung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Es wies die Beschwerde des Vaters gegen die Sorgerechtsübertragung zurück. (Az.: 6 UF 144/24)
Die gemeinsamen Kinder lebten seit der Scheidung des Paars 2020 bei der Mutter. 2021 und ab Ende 2023 bestand gegen den Vater jeweils ein halbjähriges Näherungs- und Kontaktverbot. Das alleinige Sorgerecht erhielt daraufhin die Mutter. Die Beschwerde des Vaters gegen diese Entscheidung lehnte das Amtsgericht in erster Instanz ab. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun.
In diesem Fall bestehe zwischen den Eltern keine tragfähige soziale Beziehung, urteilten die Richter. Der Vater hatte die Mutter in der Vergangenheit körperlich angegriffen und sie mehrfach mit dem Tod bedroht. Angesichts dieser Drohungen sei es der Frau nicht zumutbar, sich mit ihm regelmäßig in sorgerechtlichen Fragen abzustimmen.
"Unzweifelhaft ist der Kindesvater vorliegend nicht zu einem angemessenen respektvollen Umgang mit der Kindesmutter in der Lage", hieß es vom Senat. Obwohl die Kinder mit fünf und neun Jahren noch jung seien, hätten sie einen "beachtlichen" Willen. Sie hatten sich für das mütterliche Sorgerecht ausgesprochen, nachdem sie die Gewalt gegen ihre Mutter und die Drohungen miterlebt hatten.
T.Bondarenko--BTB