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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Kabinett bringt härtere Sanktionen gegen Bürgergeldbeziehende auf den Weg
Die Bundesregierung will mehr Druck auf Menschen im Bürgergeldbezug ausüben, die sich nicht an bestimmte Vorgaben halten. Wenn jemand eine als zumutbar eingestufte Arbeitsstelle oder Ausbildung ohne triftigen Grund ablehnt oder leichtfertig einen Termin mit dem Jobcenter versäumt, soll das Bürgergeld künftig schneller und stärker gekürzt werden, wie das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss mitteilte. Auch Schwarzarbeit durch Bürgergeldbeziehende soll effektiver bekämpft werden.
Die Verschärfungen beim Bürgergeld gehören zur sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Dahinter steht der Gedanke, mit strengeren Regeln mehr Menschen in Arbeit zu bringen.
Vorgesehen ist laut Arbeitsministerium künftig, dass bei Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme das Bürgergeld sofort um 30 Prozent gekürzt werden kann, und zwar für drei Monate.
Bisher ist bei der ersten sogenannten Pflichtverletzung eine Kürzung um lediglich zehn Prozent möglich, und das nur für einen Monat. Bei weiteren Verweigerungen kann um 20 und später 30 Prozent gekürzt werden; in besonders schwerwiegenden Fällen ist temporär eine komplette Streichung der Sozialleistung möglich.
Die Frage, welche Jobs als zumutbar eingestuft werden, sollen sich ebenfalls ändern. Künftig sollen laut Ministerium insbesondere "auch Stellen, die einen längeren Arbeitsweg erfordern", zumutbar sein.
Wer ohne wichtigen Grund nicht zu einem vereinbarten Termin mit dem Jobcenter erscheint, soll künftig mit einer Leistungskürzung um 30 Prozent rechnen müssen, die für einen Monat gilt. Bisher sind es zehn Prozent.
Gekürzt werden soll außerdem die sogenannte Karenzzeit für eigenes Vermögen. Bislang müssen Bürgergeldbeziehende eigenes Vermögen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht antasten - es sei denn, bestimmte Summen werden überschritten. Bei Alleinstehenden sind dies zum Beispiel 40.000 Euro. Künftig soll die Kranzzeit nur noch sechs Monate dauern.
Daneben will die Regierung stärker gegen Schwarzarbeit von Menschen im Bürgergeldbezug vorgehen. Wenn jemand Schwarzarbeit geleistet hat, soll ihm die Leistung gekürzt werden können. Details nannte das Arbeitsministerium zunächst nicht. Außerdem sollen die Jobcenter verpflichtet werden, sich beim Zoll zu melden, wenn sie jemanden der Schwarzarbeit verdächtigen. Der Zoll ist in Deutschland für die Ermittlungen rund um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zuständig.
Die im Kabinett beschlossene Vorlage sieht noch weitere Änderungen vor. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, "Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen. Wer aber nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen." Hier werde nun nachgeschärft. Dabei setze die Regierung "wertvolle Hinweise aus der Praxis um".
M.Ouellet--BTB