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Anhebung zum 1. Januar: Kabinett beschließt neuen Beitrag zur Pflegeversicherung
Die Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung hat eine weitere formale Hürde genommen: Das Bundeskabinett beschloss im Umlaufverfahren die Anhebung um 0,2 Prozentpunkte zum Jahreswechsel, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag sagte. Laut dem Bundesgesundheitsministerium muss die entsprechende Verordnung nun lediglich noch den Bundesrat passieren. Der Bundestag muss demnach nicht zustimmen, könnte theoretisch aber Widerspruch erheben.
Hebestreit sagte, es sei "notwendig, den Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen". Die Finanzierung des Pflegesystems sei ein "drängendes Problem und eine immense Herausforderung", fügte er hinzu - "eine große Pflegereform ist unumgänglich". Deren Ziel müsse es sein, die Pflegeversicherung "strukturell gut aufzustellen".
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Erhöhung am Freitag angekündigt und dabei ebenfalls eine umfassende Reform angemahnt. Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Menschen mit mehr als einem Kind fallen die Beitragssätze gestaffelt nach Kinderzahl geringer aus. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent alleine, also ohne Beteiligung des Arbeitgebers.
J.Fankhauser--BTB