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Von Trump nominierter Kandidat Gaetz verzichtet auf Justizministerposten
Gut eine Woche nach seiner Nominierung hat der umstrittene Kandidat für das Amt des Justizministers in den USA, Matt Gaetz, seinen Verzicht auf den Posten erklärt. "Wir haben keine Zeit für einen unnötigen langen Streit in Washington", erklärte Gaetz am Donnerstag im Onlinedienst X. Deshalb ziehe er sich zurück und stehe für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung.
Es habe zwar ein "starkes Momentum" gegeben, aber dann habe sich herausgestellt, dass seine Nominierung "auf unfaire Weise" von der wichtigen Arbeit der Regierungsübernahme durch den künftigen US-Präsidenten Donald Trump ablenke.
Trump hatte den ultrarechten Hardliner Gaetz am 13. November für den wichtigen Posten des Justizministers nominiert. In den Tagen danach regte sich schnell massive Kritik an dieser Entscheidung, da Gaetz selbst mit dem Gesetz und den Regeln des Kongresses in Konflikt stand.
In einer ersten Reaktion auf den Rückzug des 42-Jährigen erklärte Trump, dieser habe "eine glänzende Zukunft" vor sich. Der Rechtspopulist, der die Wahl am 5. November für sich entschieden hatte, hat bereits fast alle Nominierungen für sein künftiges Kabinett bekannt gegeben, einige davon sind hochumstritten. Der Besetzung der Ministerposten muss der US-Senat zustimmen, in dem Trumps Republikaner bei der Wahl die Mehrheit zurückerobert haben.
Gaetz vertrat als Kongressabgeordneter Rechtsaußen-Positionen und verbreitete rechte Verschwörungsmärchen. Im März 2021 leitete der Ethikausschuss des Kongresses eine Untersuchung gegen den glühenden Trump-Verehrer ein. Dabei ging es um den Verdacht auf Unterschlagung von Wahlkampfgeldern, illegalen Drogenkonsum sowie anstößiges Verhalten.
Laut CNN zeigte Gaetz Nacktfotos von Frauen herum, mit denen er angeblich Sex hatte. Auch wurde gegen Gaetz zeitweise wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen ermittelt. Am Tag seiner Nominierung legte der Jurist aus Florida dann sein Mandat als Abgeordneter nieder. Seither gab es Streit darum, ob der Bericht des Ethikausschusses veröffentlicht werden sollte oder nicht.
G.Schulte--BTB