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Kabinett beschließt Tariftreuegesetz - Verabschiedung ungewiss
Unternehmen sollen ihre Beschäftigten nach dem Willen der Bundesregierung bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach tarifvertraglichen Vorgaben aus der jeweiligen Branche entlohnen. Dies sieht das Bundestariftreuegesetz vor, das die rot-grüne Minderheitsregierung am Mittwoch bei der Kabinettssitzung in Berlin beschloss. Die tatsächliche Umsetzung des Vorhabens ist aber fraglich, weil die Bundesregierung im Bundestag nicht über eine ausreichende Mehrheit für die Verabschiedung verfügt.
"Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, in denen tarifvertragliche Standards gelten", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss. "Damit geht der Bund mit gutem Beispiel voran und setzt einen starken Anreiz für mehr Tarifbindung." Das Gesetz sorge auch für einen "fairen Wettbewerb, weil die Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, keinen Nachteil haben".
Das Tariftreuegesetz ist insbesondere für die SPD ein Kernanliegen; in der Ampel-Koalition hatte aber der damalige Koalitionspartner FDP das Gesetz ausgebremst, weil er mehr Bürokratie und mehr Belastungen für die Unternehmen fürchtete.
Das Tariftreuegesetz soll dem Entwurf zufolge ab einem bestimmten Auftragsvolumen gelten: ab 30.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und ab 50.000 Euro bei Bauaufträgen. Solche öffentlichen Aufträge sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, den zur Ausführung eingesetzten Beschäftigten die in der einschlägigen Rechtsverordnung festgesetzten tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Damit soll laut Heils Ministerium auch der "Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten" eingeschränkt werden. Denn wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähre, könne aktuell wegen geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen.
In dem Gesetz ist des weiteren ein Passus enthalten, der eine rechtliche Grundlage für Online-Betriebsratswahlen schafft. Ergänzend zu den bestehenden Formen der Stimmabgabe soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Stimme auch elektronisch abgeben zu können. Das Gesetz beschränkt sich dabei auf eine Erprobungsphase bei den zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 stattfindenden regelmäßigen Betriebsratswahlen.
A.Gasser--BTB