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BGH: 25 Gramm legales Cannabis je Mensch und nicht je Wohnsitz
Seit April dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mit sich führen. Das gilt je Person und nicht für jeden Wohnsitz extra, stellte hierzu nun der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil klar. (Az. 1 StR 276/24)
Anlass war ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung und unerlaubten Handeltreibens mit und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Landgericht Baden-Baden verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren.
Streitig war dabei unter anderem der beim Strafmaß berücksichtigte Besitz von Cannabis. Der Angeklagte meinte, er habe drei Wohnsitze und habe an jedem jeweils 25 Gramm Cannabis legal verwahren dürfen.
Dem widersprach nun der BGH. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz und die "grundsätzlich weiterhin gegebene Gefährlichkeit von Cannabis" habe der Gesetzgeber den Besitz je Mensch begrenzen wollen. An mehreren Wohnsitzen vorgehaltene Cannabismengen seien daher "zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze zusammenzurechnen".
O.Krause--BTB