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Putin-Besuch trotz Haftbefehl: IStGH weist mongolische Berufung gegen Kritik ab
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat einen Antrag der Mongolei zurückgewiesen, Rechtsmittel gegen die offizielle Kritik des Gerichts an der Missachtung des Haftbefehls gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin einlegen zu dürfen. "Die Kammer weist den Antrag der Mongolei auf Zulassung einer Berufung zurück", erklärten die Richter am Freitag.
Die im Oktober gefällte Entscheidung zur Kritik an der Mongolei stelle "kein formelles Gerichtsurteil zur Sache" dar, sondern lediglich "eine Beurteilung der Einhaltung der Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem Gericht", hieß es in der Begründung.
Putin war im September zum 85. Jahrestag des Sieges der sowjetischen und mongolischen Streitkräfte über Japan nach Ulan Bator gereist. Dort war der Kreml-Chef trotz eines gegen ihn vorliegenden internationalen Haftbefehls des IStGH pompös empfangen worden.
Der IStGH hatte dem Mitgliedsland Mongolei daraufhin offiziell vorgeworfen, der "Aufforderung des Gerichts zur Zusammenarbeit nicht nachgekommen" zu sein. Die Mongolei sei "verpflichtet" gewesen, Putin "zu verhaften und zu übergeben". Der Fall wurde an die Versammlung der Mitgliedstaaten übergeben.
Die Mongolei beantragte wenige Tage nach der Entscheidung die Zulassung der Berufung sowie den Ausschluss zweier Richter. Sie bat das Gericht zudem, die Entscheidung über die Berufung zu vertagen, bis eine Entscheidung über die Richter gefällt worden sei. Die Anträge wurden nun vom Gericht abgelehnt.
Der IStGH hatte im März 2023 einen Haftbefehl gegen Putin ausgestellt. Es gebe "vernünftige Gründe anzunehmen", dass der Kreml-Chef "die Verantwortung für das Kriegsverbrechen der widerrechtlichen Deportation" ukrainischer Kinder nach Russland trage, hieß es damals in der Begründung.
Die Ukraine wirft den russischen Behörden vor, aus den von Moskau kontrollierten ukrainischen Gebieten tausende Kinder aus Kinderheimen und anderen staatlichen Einrichtungen nach Russland gebracht zu haben. Russland hatte angegeben, es habe Kinder aus umkämpften Gebieten zu deren Schutz umgesiedelt.
Das Gründungsdokument des IStGH, das Römische Statut, verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, per Haftbefehl gesuchte Verdächtige festzunehmen. Putins Besuch in Ulan Bator war seine erste Reise in ein Mitgliedsland des IStGH seit der Ausstellung des Haftbefehls.
Derzeit sorgt international vor allem ein kürzlich vom IStGH ausgestellter Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu im Zusammenhang mit dem Vorgehen der israelischen Armee im Gazastreifen für großen Wirbel. Die 124 IStGH-Mitgliedstaaten - zu denen auch Deutschland zählt - müssten demnach Netanjahu festnehmen, sobald er ihr Territorium betritt. Die Bundesregierung ließ aber bereits durchblicken, dass dies für sie nicht wirklich in Frage käme.
N.Fournier--BTB