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Auslandsdeutsche müssen sich bis 2. Februar ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Im Ausland lebende Deutsche müssen sich für eine Teilnahme an der Bundestagswahl so schnell wie möglich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wie die Bundeswahlleiterin am Montag in Wiesbaden mitteile, endet die Frist dafür am 2. Februar. Beantragt werden muss der Eintrag bei der Heimatgemeinde, bei der- oder diejenige zuletzt in Deutschland gemeldet war.
Betroffen sind alle Deutschen, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und über keinen Wohnsitz in Deutschland mehr verfügen. In diesem Fall ist die Eintragung ins Wählerverzeichnis Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar. Ein neuer Antrag ist auch dann erforderlich, wenn schon bei früheren Wahlen eine Eintragung erfolgt war.
Das Antragsformular kann auf der Internetseite www.bundeswahlleiterin.de heruntergeladen werden. Die handschriftlich unterschriebenen Anträge müssen im Original per Post oder auch per Fax oder E-Mail fristgerecht an die zuständige Gemeindebehörde geschickt werden.
Zur Eintragung berechtigt sind alle volljährigen Deutschen, die früher mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, wobei dies nicht länger als 25 Jahre zurückliegen darf. Ist dies nicht der Fall, muss eine "persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland" geltend gemacht werden. Solche Anträge können nur im Original per Post übermittelt werden.
Deutsche mit Wohnsitz im Inland, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, werden hingegen von Amts wegen ins Wählerverzeichnis ihrer jeweiligen Gemeinde eingetragen. Für sie empfiehlt sich jedoch die möglichst frühzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen. Dies kann ab sofort geschehen, auch über Internetangebote der Gemeindebehörden. Der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss nicht abgewartet werden.
Die Bundeswahlleiterin wies auch darauf hin, dass einige deutsche Auslandsvertretungen als Serviceleistung die Rücksendung von Wahlbriefen auf dem amtlichen Kurierweg anbieten. Wo dies möglich ist, lässt sich bei den betreffenden Botschaften und Konsulaten erfragen. Eine Liste befindet sich auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. Allerdings kann nicht nur der normale Postweg, sondern auch der Kurierweg mehrere Tage in Anspruch nehmen.
M.Ouellet--BTB