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Bundeswehr soll künftig Drohnen abschießen dürfen - Vorschlag Mittwoch im Kabinett
Die Bundesregierung will der Bundeswehr künftig den Abschuss von Drohnen erlauben. Wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete, soll dafür das Luftsicherheitsgesetz geändert werden, eine entsprechende Formulierungshilfe soll am Mittwoch ins Kabinett eingebracht werden. Bislang dürfen die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben - nicht aber bei drohender Gefahr Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge ausüben.
Das soll nun geändert werden: In der Begründung der Formulierungshilfe für den Änderungsantrag heißt es, dass "Waffengewalt gegen illegale, unbemannte Drohnen" dann erlaubt sein soll, wenn davon auszugehen sei, "dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist".
Demnach gibt es seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vermehrt Meldungen über die Sichtung illegaler Drohnenflüge über Einrichtungen wichtiger Infrastruktur. Aufgrund der hohen Leistungsfähigkeit der Drohnen sei denkbar, dass die Flüge "im Auftrag von fremden staatlichen Stellen" erfolgen. Voraussetzung dafür, dass die Bundeswehr gegen sie Waffengewalt anwenden darf, ist, dass die Polizeien der Länder "technisch dazu nicht in der Lage sind und entsprechende Unterstützung anfordern".
Die Vorschläge für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes sollen nach dem Beschluss durch das Kabinett in den Bundestag eingebracht werden.
O.Krause--BTB