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EU-Gericht bestätigt Sanktionen gegen russischen Mobilfunkbetreiber Megafon
Das Gericht der Europäischen Union hat die Sanktionen gegen den russischen Mobilfunkbetreiber Megafon bestätigt. Das Unternehmen sei zu Recht auf die Sanktionsliste gesetzt worden, entschied das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Megafon ist eine der größten Telekommunikationsfirmen in Russland, der russisch-usbekische Oligarch Alischer Usmanow ist daran beteiligt. (Az. T-193/23)
Der Rat der EU nahm Megafon im Februar 2023 in die Liste der Organisationen auf, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden. An diese Firmen dürfen beispielsweise keine Waren geliefert werden, die auch militärisch genutzt werden könnten.
Megafon unterstütze den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar, begründete der Rat seine Entscheidung. Im Juli 2023 und im Januar 2024 wurden die Sanktionen verlängert.
Megafon klagte dagegen vor dem EU-Gericht. Das Unternehmen wollte die Rechtsakte für nichtig erklären lassen. Es machte unter anderem eine fehlende Begründung und Beurteilungsfehler geltend. Das Gericht wies die Klage aber nun ab.
Der Rat habe die Gründe für seine Entscheidung erläutert, erklärte es. Die Sanktionen sollten verhindern, dass ein wichtiger russischer Mobilfunkbetreiber Güter und Technologien kaufe, die zur Unterstützung der Aggression Russlands gegen die Ukraine verwendet werden könnten - insbesondere durch Telekommunikationsdienstleistungen für die russische Armee.
Der Rat sei nicht dazu verpflichtet gewesen, Megafon vor seiner Entscheidung anzuhören. Denn dann wäre der Überraschungseffekt entfallen, und die Sanktionen hätten nicht wirken können, erklärte das Gericht weiter.
Die Sanktionen schränkten zwar die unternehmerische Freiheit der Firma ein und beeinträchtigten ihren Ruf. Das sei aber nicht unverhältnismäßig oder untragbar. Die Maßnahmen dienten einem grundlegendem Ziel von allgemeinem Interesse für die Völkergemeinschaft, führte das Gericht aus.
L.Janezki--BTB