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Bundesverfassungsgericht entscheidet nach vorschneller Auslieferung an Ungarn
Nach der vorschnellen Auslieferung eines mutmaßlichen Linksextremisten im Juni an Ungarn will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag (09.30 Uhr) seine Entscheidung hierzu veröffentlichen. Der sich selbst als nichtbinär einordnende Mensch soll Anfang Februar 2023 zusammen mit anderen Menschen Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen und verletzt haben. Das Kammergericht Berlin erklärte am 27. Juni 2024 die Auslieferung nach Ungarn für rechtmäßig. (Az.: 2 BvR 1103/24)
Obwohl bereits eine Verfassungsbeschwerde anhängig war, erfolgte in der folgenden Nacht die Übergabe an die ungarischen Behörden. Eine am 28. Juni ergangene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, die dies bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagte, kam zu spät. Nun wollen die Karlsruher Richter ihre Hauptsacheentscheidung zur Rechtmäßigkeit der Auslieferung veröffentlichen.
M.Odermatt--BTB