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Wahlleiterin: Briefwahl sollte jetzt beantragt werden
Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat dazu aufgerufen, den Antrag auf Briefwahl bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar möglichst schnell zu stellen. Nur so könnten die für die Briefwahl benötigten Unterlagen rechtzeitig eintreffen, teilte die Wahlleiterin am Donnerstag in Wiesbaden mit. Die Dokumente sollten dann in der Regel den jeweiligen Postdienstleistern von den Wahlämtern bis zum 10. Februar übergeben sein und die Wahlberechtigten innerhalb weniger Tage erreichen.
Wegen der vorgezogenen Wahl gibt es auch für die Briefwahl verkürzte Fristen. Bei den meisten Wahlämtern beginn die Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar.
Den Antrag auf Briefwahl können Wahlberechtigte persönlich oder schriftlich bei der Gemeindebehörde ihres Hauptwohnsitzes stellen. Eine Beantragung per E-Mail oder Fax ist möglich, allerdings nicht telefonisch. Zahlreiche Gemeinden bieten auch einen Online-Antrag an, meist über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
Wer seinen Antrag im Wahlamt persönlich abgibt, kann die Briefwahlunterlagen sofort erhalten und auch direkt im Wahlamt seine Stimme abgeben.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar, um 18.00 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe werden bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt.
Die Deutsche Post hat zugesichert, dass Wahlbriefe, die bis zum 20. Februar vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die zuständige Wahlstelle erreichen.
R.Adler--BTB