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PKK geht vor Europäischem Gerichtshof erfolglos gegen Einfrieren von Gelder vor
Die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erfolglos gegen das Einfrieren von Geldern vorgegangen. Es ging um Entscheidungen aus den Jahren 2015 bis 2017, 2019, 2021 und 2022, mit denen der Rat die restriktiven Maßnahmen verlängert hatte. In der Vorinstanz hatte das EU-Gericht die Klagen der PKK abgewiesen. (Az. C-44/23 P und C-72/23 P)
Das bestätigte der EuGH nun. Zur Begründung erklärte er unter anderem, dass der Rat nicht nachweisen musste, ob eine terroristische Handlung begangen worden sei - es gehe darum, ob die Gefahr weiter bestehe.
Die PKK kämpfte seit 1984 gegen den türkischen Staat und für die Rechte der kurdischen Bevölkerung. Sie wird von Ankara und seinen westlichen Verbündeten als Terrororganisation eingestuft. Etwa 45.000 Menschen sind bei den Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee seither getötet worden.
Vor zwei Wochen erklärte die PKK eine Waffenruhe. Der in der Türkei inhaftierte Kurdenführer Abdullah Öcalan hatte seine Anhänger zuvor dazu aufgerufen, ihre Waffen niederzulegen.
L.Janezki--BTB