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BGH: Hafturteil gegen IS-Unterstützer aus Hildesheim rechtskräftig
Die Verurteilung eines niedersächsischen IS-Unterstützers zu dreieinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sah keine Rechtsfehler im Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom Oktober 2021, wie er am Mittwoch mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seinen zu der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat nach Syrien ausgereisten Bruder finanziell und logistisch unterstützt hatte. (Az. 3 StR 96/22)
Er übermittelte ihm in den Jahren 2015 bis 2017 von Hildesheim aus mehr als 17.000 Euro, technische Geräte und Kommunikationsmittel und organisierte außerdem die Ausreise von Frau und Kindern des Bruders nach Syrien. Verurteilt wurde er unter anderem wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
Der Angeklagte und sein Bruder waren früher Mitglieder des inzwischen verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim um den Prediger Abu Walaa. Dieser war früher einer der zentralen Knotenpunkte der radikalislamischen Szene in Deutschland.
D.Schneider--BTB