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AfD scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag gegen Bundesratsabstimmung zu Finanzpaket
Der Versuch der AfD, die für Freitag geplante Abstimmung über das Finanzpaket von Union und SPD noch vom Bundesverfassungsgericht stoppen zu lassen, ist gescheitert. Das Gericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, wie es in Karlsruhe mitteilte. Damit kann die Abstimmung in der Länderkammer stattfinden, nachdem der Bundestag dem Paket bereits zustimmte. (Az. 2 BvE 10/25)
Zuvor waren mehrere Eilklagen der FDP vor Verfassungsgerichten der Länder gegen die Zustimmung ihrer jeweiligen Landesregierungen ebenfalls gescheitert. Vor der Abstimmung im Bundestag hatte das Verfassungsgericht außerdem verschiedene Eilanträge dagegen verworfen. Danach wandte sich die AfD-Bundestagsfraktion erneut an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe.
Sie argumentierte damit, dass ein formell verfassungswidriges Gesetz zustande käme. Das ließ das Bundesverfassungsgericht aber nicht als Argument gelten. Es erklärte, warum es das Gesetz nicht schon vor der Abstimmung stoppen kann. Über eine mögliche Verfassungswidrigkeit sei noch nicht entschieden. Und selbst wenn ein formell verfassungswidriges Gesetz in Kraft träte, müsse das nicht per einstweiliger Anordnung verhindert werden.
Das Grundgesetz kennt keine präventive Kontrolle von Normen, die einen solchen Zustand verhindern würde, wie das Gericht ausführte. Verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz sei grundsätzlich nachgelagert. Das sei aus Gründen der demokratischen Gewaltenteilung gerechtfertigt. Außerdem sehe das Grundgesetz eine ausdrückliche Verteilung von Kompetenzen vor. Das Verfassungsgericht müsse demnach die Kompetenzen der anderen Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident respektieren.
Über die Organklage der AfD-Fraktion und Anderer, also über die mögliche Verletzung von Rechten durch das Gesetz, ist damit noch nicht entschieden. Das passiert zu einem späteren Zeitpunkt, der noch nicht bekannt ist. Sollte das Finanzpaket im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit bekommen, hätte es die letzte parlamentarische Hürde genommen.
Damit wollen Union und SPD künftig Verteidigungsausgaben von mehr als einem Prozent der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse ausnehmen. Zudem soll ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz geschaffen werden.
Profitieren sollen davon auch die Länder: 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen sollen ihnen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll auch die Schuldenbremse für die Länder gelockert werden. Sie sollen künftig wie der Bund pro Jahr Kredite von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen können.
J.Bergmann--BTB