-
Gidsel-Rekord: Füchse feiern zweiten Champions-League-Sieg
-
Mehr als 70.000 Teilnehmer bei neuen Schülerprotesten in Frankreich
-
DESG-Zwist: Erfurter Sportler unterschreiben "unter Protest"
-
Maradona-Prozess: Anklage fordert bis zu zwölf Jahre Haft
-
Bundestag fordert breitere Datengrundlage bei Pränataltests
-
Ukraine-Team zu Gespräch mit Trump-Unterhändlern am Freitag und Samstag in den USA
-
Dank Gidsel-Show: Füchse feiern zweiten Champions-League-Sieg
-
Strafrechtliche Ermittlungen: Niedersachsens SPD-Fraktionschef Politze tritt zurück
-
Klitschko: Russland zwingt Kiew vor Winter in Überlebenskampf
-
Trump: Wer nicht von "Superintelligenz" spricht, ist ein "Feind"
-
Huthis weiten Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt Riad aus
-
Bayern: Mann bei behördlicher Waffenkontrolle in Wohnhaus erschossen
-
Britischer Regierungschef bei Merz: Burnham will engere Zusammenarbeit mit Berlin und der EU
-
Anklage erweitert: USA beschuldigen Maduro nun auch der Folter
-
Steinmeier hebt bei Staatsbesuch in Paris deutsches Bekenntnis zu Europa hervor
-
Zentralrat der Juden kritisiert Berliner Vereinbarung zu Antisemitismus
-
Ethikbehörde: Trump-Trust investiert massiv in Meta und SpaceX
-
Ceferin tritt zur Wiederwahl als UEFA-Chef an
-
UEFA stellt Reformen vor: Gegenkandidat lässt auf sich warten
-
Bayern: Zwei Schwerverletzte durch Schüsse in Oberpfalz - Täter lokalisiert
-
Internationaler Strafgerichtshof bezeichnet Duterte als verhandlungsfähig
-
Koalitionsausschuss lässt Fragen offen: "Gute Atmosphäre" aber wenig Greifbares
-
Alex Bodi mizează, alături de CRIF, pe investiții transparente și pe prevenirea riguroasă a spălării banilor
-
Stadt Mannheim muss umstrittenen Artikel zu Swingerparty doch veröffentlichen
-
Judoka Scoccimarro gewinnt WM-Bronze
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: Christa Pike kann wieder gehen
-
Auswertung: Luna und Nala sind beliebteste Hundenamen in Deutschland
-
Bundestag will grünes Licht für neue Bahnstrecke Hamburg-Hannover geben
-
Nach Sabotageserie an Stromnetz: BGH erlässt neuen Haftbefehl gegen Verdächtigen
-
Bayern: Zwei Verletzte durch Schüsse in Berngau - Menschen sollen in Häusern bleiben
-
Medien: Ceferin tritt zur Wiederwahl als UEFA-Chef an
-
Rückkehr nach Afrika: Formel 1 vor Premiere in Ruanda
-
"Verrückt": Kanadische Lyrikerin Anne Carson bekommt Literatur-Nobelpreis
-
Baden-Württemberg: Polizei erschießt 27-Jährigen an Tuttlinger Rathaus
-
Eisschnelllauf-Streit: Sonnekalb droht mit Abwanderung
-
"Danke für alles": Spanier trauern um von Zwangsräumung betroffene Maricarmen
-
Burnham bei Antrittsbesuch bei Merz in Berlin für engere Zusammenarbeit mit der EU
-
Urteil: Grenzgänger müssen Schweizer Kindergeld von deutschen Leistungen abziehen
-
Sieg für Meloni: Parlament billigt umstrittene Wahlrechtsreform
-
"Gute Atmosphäre" aber keine Details: Koalitionsausschuss lässt Fragen offen
-
LEX BODI setzt mit CRIF auf transparente Investitionen und konsequente Geldwäscheprävention
-
Mögliche Raubkatze nahe München: Suche nach Puma zunächst ergebnislos
-
Steinmeier bei Staatsbesuch in Paris: "Deutsche bleiben gute Europäer"
-
Rot-Grün-Rot in Berlin droht bei Antisemitismus oder Clankontakt mit Parteiausschluss
-
Regierung: Wirtschaft im Aufschwung - Wachstum aber nicht selbsttragend
-
Burnham: Offen für Beteiligung Deutschlands an Kampfjet-Projekt GCAP
-
Nobelpreis für Literatur geht an kanadische Lyrikerin Anne Carson
-
"Bürokratiemonster": Getränkeindustrie fordert kompletten Stopp der Zuckersteuer
-
Italo-Einstieg: Erfolg für DB in Gerichtsstreit gegen Beschluss von Netzagentur
-
VfB: Torwarttalent Seimen feiert Bundesliga-Premiere
Gutachten: Auskunftsrecht bei Datenweitergabe umfasst konkrete Empfänger
Betroffene, deren Daten zu Marketingzwecken weitergegeben wurden, können einem juristischen Gutachten zufolge Informationen über die konkreten Empfänger der Daten verlangen. Laut europäischer Datenschutz-Grundverordnung könne dieses Auskunftsrecht nur in bestimmten Fällen auf die Kategorie von Empfängern beschränkt werden, argumentierte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg in seinen Schlussanträgen. Es ging um eine Klage gegen die österreichische Post. (Az. C-154/21)
Der Kläger will wissen, ob und an wen die Post personenbezogene Daten über ihn weitergegeben hat. Die Post hatte bislang nur erklärt, dass sie Daten zu Marketingzwecken an Geschäftskunden weitergegeben habe, aber keine konkreten Empfänger genannt. Der oberste Gerichtshof in Österreich setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um die Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung.
Laut Generalanwalt Giovanni Pitruzzella muss ein Betroffener grundsätzlich das Recht haben, Informationen über die konkreten Empfänger zu bekommen, da er nur dann mögliche weitere Rechte wie die Löschung oder Berichtigung von Daten geltend machen könne. Eine Ausnahme sah er nur dann, wenn die Anträge auf Auskunft nachweisbar unbegründet oder exzessiv seien oder wenn es unmöglich sei, die konkreten Empfänger herauszufinden. Dann könne sich das Auskunftsrecht auf die Empfängerkategorie beschränken.
Die Richterinnen und Richter am EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht veröffentlicht.
L.Janezki--BTB