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BGH bestätigt Hafturteil gegen Arzt nach Sterbehilfe für psychisch kranken Mann
Ein früherer Arzt aus Nordrhein-Westfalen ist erfolglos vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen seine Verurteilung wegen Totschlags vorgegangen. Dies teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Das Landgericht Essen hatte gegen den Neurologen und Psychiater im Februar 2024 drei Jahre Haft verhängt, weil er einem psychisch kranken Patienten beim Suizid geholfen hatte. Dieser habe seine Entscheidung wegen einer akuten paranoiden Schizophrenie nicht frei treffen können. (Az. 4 StR 265/24)
Dem Essener Gericht zufolge erkannte der ehemalige Arzt, dass der Patient seinen Gesundheitszustand nicht einschätzen konnte. Dennoch habe er ihm im August 2020 Suizidhilfe geleistet. Er habe die Grenze aus Mitleid "sehenden Auges" überschritten. Der Mediziner wurde des Totschlags als mittelbarer Täter schuldig gesprochen. Gegen das Urteil wandte er sich an den BGH. Dieser überprüfte es, fand aber keine Rechtsfehler. Das Urteil wurde darum rechtskräftig.
D.Schneider--BTB