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USA mahnen Russland zu menschlichem Umgang mit ausländischen Kriegsgefangenen
Die USA haben Russland dazu aufgerufen, ausländische Kämpfer in der ukrainischen Armee, die sich in der Gewalt der russischen Armee befinden, gemäß der Genfer Konventionen als Kriegsgefangene zu behandeln. Kriegsgefangene müssten "die Behandlung und den Schutz erfahren, die diesem Status angemessen sind, menschenwürdige Behandlung und Garantieren auf einen fairen Prozess eingeschlossen", sagte US-Außenamtssprecher Ned Price am Donnerstag. Laut Price gilt ein dritter US-Bürger als in der Ukraine vermisst.
Berichten zufolge waren in der vergangenen Woche zwei als freiwillige Kämpfer in die Ukraine gereiste US-Bürger in russische Gefangenschaft geraten. Nach Angaben ihrer Familien sowie Kongress-Abgeordneten waren die früheren US-Soldaten Alexander Drueke und Andy Tai Huynh zuletzt an Gefechten nördlich der ukrainischen Stadt Charkiw beteiligt gewesen. Price sagte am Donnerstag, es gebe Berichte, wonach ein dritter US-Bürger in der Ukraine vermisst werde.
Die Regierung von Präsident Joe Biden hat US-Bürger aufgerufen, nicht als freiwillige Kämpfer in die Ukraine zu reisen. "Wenn Sie die Ukraine unterstützen wollen, können Sie das auf viele andere Arten tun", sagte John Kirby, Sprecher des Weißen Hauses, am Mittwoch.
Vor kurzem waren zwei Briten und ein Marokkaner, die sich den ukrainischen Kämpfern angeschlossen hatten, in einer von pro-russischen Separatisten kontrollierten Region in der Ostukraine wegen des Vorwurfs des Söldnertums zum Tode verurteilt worden. Alle drei bestritten, als Söldner gekämpft zu haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) forderte die russische Regierung am Donnerstag in einer Eilentscheidung dazu auf, die Hinrichtung des Marokkaners Brahim Saadoun in der sogenannten Volksrepublik Donezk zu verhindern.
Die Rechte von Kriegsgefangenen sind in den Genfer Konventionen geregelt. Kriegsgefangene dürfen demnach nicht gefoltert werden und haben einen Anspruch auf medizinische Versorgung.
F.Pavlenko--BTB