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EU-Kommission will Abschiebungen in Drittstaaten vereinfachen
Die Europäische Kommission will die Bedingungen für Abschiebungen in Drittstaaten vereinfachen. Brüssel schlug am Dienstag eine Gesetzesänderung vor, nach der die EU-Staaten Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig leichter in ein anderes Land abschieben können - auch, wenn die Migranten keinerlei Verbindung zu dem entsprechenden Land haben.
Nach den bisherigen Regeln des EU-Migrationspakts sind Abschiebungen in sogenannte "sichere Drittstaaten" bereits erlaubt. Bislang müssen die EU-Länder dafür aber nachweisen, dass die abgelehnten Asylbewerber einen Bezug zu dem betreffenden Land haben. Das können etwa Familienmitglieder oder ein früherer Wohnsitz sein.
Den Vorschlägen vom Dienstag zufolge will die Kommission den Mitgliedsländern nun erlauben, diese Regelung auf alle Länder auszuweiten, die ein Asylbewerber durchquert hat. Die EU-Staaten könnten die Einschränkung demnach auch ganz aufheben, wenn mit dem Drittland eine Vereinbarung für die Aufnahme von Migranten besteht. Letzteres soll den Vorschlägen zufolge nicht für unbegleitete Minderjährige gelten.
Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Vorschläge für die "sicheren Drittstaaten". "Zynisch verdreht die EU das Konzept der 'Sicherheit', um ihre repressiven Ziele zu erfüllen", erklärte die Mitgründerin der Equinox-Initiative gegen Rassismus, Sarah Chander.
"Schutzsuchenden droht so die Abschiebung in ein Land, zu dem sie keinerlei Verbindung haben und in dem sie keine realistische und nachhaltige Bleibeperspektive haben", kritisierte auch die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel. Sie warnte zudem, Drittstaaten könnten Gelder für die Aufnahme von Migranten fordern und die EU auf diese Weise erpressen.
Die CDU-Europaabgeordnete Lena Düpont begrüßte hingegen, dass die Kommission einheitliche Regeln für Abschiebungen in Drittstaaten vorschlage. Sie forderte die Regierungen in den 27 Mitgliedsländern auf, nun "an einem Strang zu ziehen".
Wie weit sie bei den Änderungen gehen, soll allerdings den einzelnen Regierungen überlassen bleiben. Die EU-Kommission schlägt zudem vor, einen weiteren Schutzmechanismus für Migrantinnen und Migranten abzuschaffen: Wer Einspruch gegen eine Abschiebung in ein Drittland einlegt, soll nicht mehr automatisch bis zum Gerichtsurteil bleiben dürfen.
Die Kommission hatte zuletzt bereits vorgeschlagen, Abschiebelager in Drittstaaten zu erlauben. In sogenannten Rückführungszentren sollen Asylbewerber untergebracht werden dürfen, deren Antrag abgelehnt wurde. Ebenso wie bei den Vorschlägen vom Dienstag müssen das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Länder den Änderungen noch zustimmen.
Die Vorschläge seien "ein Werkzeug, das den Mitgliedstaaten helfen soll, Asylanträge effizienter zu bearbeiten", erklärte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner am Dienstag. "Die EU-Länder standen in den letzten zehn Jahren unter erheblichem Migrationsdruck."
Statistisch gesehen hat sich die Lage entspannt: Die Zahl der Einreisen von Migranten ohne gültige Papiere ging in Europa zuletzt um mehr als ein Drittel zurück. Im vergangenen Jahr verzeichnete die EU-Grenzschutzagentur Frontex 239.000 irreguläre Grenzübertritte, 38 Prozent weniger als 2023.
J.Bergmann--BTB