-
Heidenheim verpasst Sprung auf Platz zwei
-
Ermittler: Copilot von Flydubai-Maschine plante Selbstmordanschlag auf Flughafen Tel Aviv
-
Rodeln: Wendl/Arlt machen doch bis 2030 weiter
-
Lisa Cook: Trump treibt Plan zur Entlassung von Zentralbank-Vorständin voran
-
USA verhängen nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Türkei trennt sich von Trainer Montella
-
Steinmeier und Macron besuchen französische Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen
-
Bericht: Koalition erzielt Kompromiss im Streit um Zuckersteuer
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verhängen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Tausende demonstrieren in Berlin gegen Energiepolitik der Bundesregierung
-
Verstappen holt Sprint-Pole - keine nachträgliche Strafe
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verschärfen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Sturz bei Diensttermin: Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul bricht sich Hüfte
-
Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten
-
EU und China einigen sich auf Begrenzung chinesischer Hybridauto-Exporte
-
Gedenken an Anschlag in Halle: Studenten versperren AfD-Politiker Tillschneider Weg
-
Friedensnobelpreis geht an Südafrikanerin Pillay für ihren Einsatz für Menschenrechte
-
Sachsen-Anhalt: BMW stellt AfD-Politiker Rausch keinen Dienstwagen zur Verfügung
-
Formel 1: Verstappen holt Sprint-Pole, muss aber zittern
-
Mecklenburg-Vorpommern: Rot-Rot-Grün vereinbart Koalitionsverhandlungen
-
Schuster: DFB-Debütanten haben "Schwung mitgebracht"
-
Scharfe Kritik an geplanter Liveübertragung von Hinrichtung in den USA
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Bahn streckt Baustellenplanung
-
Ex-Prinz Andrew erhielt 302.000 Pfund Entschädigung für Auszug aus Royal Lodge
-
Zusammenstöße zwischen Jugendlichen und Polizei am Rande einer Demo in Brüssel
-
"Schande": Schröder erntet mit Putin-Besuch Sturm der Entrüstung
-
Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren
-
Fall Kocak: Linken-Bundestagsfraktion sieht "keinen Bedarf für weitere Konsequenzen"
-
CDU unter Druck: Klausurtagung soll Streitthemen ausräumen
-
Selenskyj: "Erhebliche Schäden" am Stromnetz der Ukraine durch russische Angriffe
-
China verkündet Einigung mit EU bei Handel mit Hybridautos
-
UN-Menschenrechtsbüro verfolgt Schülerproteste in Frankreich "mit Sorge"
-
Gesichtsliftings beliebt: Umfrage zu Schönheits-OPs zeigt Einfluss sozialer Medien
-
EU-Staaten einigen sich auf gemeinsame Börsenaufsicht - Ausnahme für Deutsche Börse
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Deutsche Bahn passt Planung an
-
Bessere Chancen für die Kleinsten: Gesetz zu frühkindlicher Bildung im Bundestag
-
Einsatz für Menschenrechte: Südafrikanerin Navi Pillay erhält Friedensnobelpreis
-
UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"
-
"Schande": Scharfe Kritik an Schröders Putin-Besuch von Merz und Bundesparteien
-
Merz "zutiefst empört" über Schröders Besuch bei Putin in Moskau
-
Tödliche Schüsse bei Waffenkontrolle in Bayern: Kein Hinweis auf extremistisches Motiv
-
An Baumspitzen geklammert: Orang-Utans vor Waldbränden in Indonesien gerettet
-
Friedensnobelpreis geht an südafrikanische Juristin Navanethem "Navi" Pillay
-
Zwei Tote bei Waffenkontrolle: Motiv von 60-jährigem Verdächtigen noch unklar
-
Unterwasserlärm: Australische Forscher testen Hörvermögen von Seelöwen und Seebären
-
"Schande": Kritik an Altkanzler Schröder nach Besuch bei Putin
-
Mission 1: Zverev startet trotz Schrecksekunde erfolgreich
-
Tourismus: Neuer Rekord bei Übernachtungen in deutschen Betrieben
-
Tischtennis: Ovtcharov muss für EM absagen
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Bahnstrecke Hamburg-Hannover
Gericht: Kein Grund mehr für Verzögerung bei Entscheidung über Asylanträge von Syrern
Ein halbes Jahr nach dem Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad besteht nach Ansicht des Karlsruher Verwaltungsgerichts kein Grund mehr, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben. Es gab nach Angaben vom Dienstag der Klage eines betroffenen syrischen Asylbewerbers gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) statt. Das Bamf sei verpflichtet, über dessen Asylantrag zu entscheiden. (Az. A 8 K 5682/24)
Vorgaben hinsichtlich der inhaltlichen Entscheidung sind nach Angaben des Gerichts mit dem Beschluss vom 23. Mai nicht verbunden. Das Bamf müssen den Kläger nun zunächst anhören. Das Gericht befasste sich demnach allein mit der Frage, ob das Amt zu einem weiteren Aufschub der Entscheidung über dessen Asylantrag unter Verweis auf eine zunächst unklare Situation in Syrien berechtigt ist. Seiner Auffassung nach ist das nicht der Fall.
Laut Verwaltungsgericht liegen inzwischen ausreichende Informationen zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage nach dem Machtwechsel in dem Land vor. Die neue syrische Regierung unter Führung der islamistischen HTS-Miliz halte sich seit Anfang Dezember "stabil an der Macht" und kontrolliere den Großteil des Landes. Seit März lägen auch ein ausführlicher Länderreport des Bamf sowie Einschätzungen der EU-Asylagentur zu flüchtlingsrechtlichen Fachfragen vor. Zudem gebe es einschlägige deutsche Gerichtsentscheidungen.
Grund für Verzögerungen bei der Entscheidung über den Asylantrag gebe es vor diesem Hintergrund nicht mehr, betonte das Gericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Beschluss. Dieser kann noch angefochten werden. Das Bamf könne sich nicht mehr auf die einschlägigen Bestimmungen des Asylgesetzes berufen, die zum zeitweiligen Aufschub der Antragsbearbeitung in Fällen berechtigten, in denen die Lage im Herkunftsland vorübergehend ungewiss sei.
Anfang Dezember 2024 hatte ein Bündnis um die islamistische HTS-Miliz den langjährigen syrischen Machthaber Assad nach einem mehr als 13 Jahre dauernden Bürgerkrieg gestürzt. Im Verlauf des Bürgerkriegs flohen Millionen Syrer aus dem Land. In Deutschland waren laut Statistischem Bundesamts Ende 2023 rund 712.000 syrische Schutzsuchende registriert. Sie waren die größte Gruppe von Schutzsuchenden nach Menschen aus der Ukraine.
L.Janezki--BTB