-
NFL: Seahawks nach Krimi für die Play-offs qualifiziert
-
Nach Meilenstein: Draisaitl punktet weiter
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel - Schröder verliert
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel
-
Nun das Kellerduell: Historische Mainzer heiß auf Pauli
-
Kane über Lewandowski-Rekord: "Ist möglich"
-
Höwedes über Schlotterbeck-Zukunft: "Gründlich nachdenken"
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 19. Dezember
-
Trump: Brauche Kongress für Angriffe auf Venezuela nicht
-
Illegale Produkte: Französische Justiz entscheidet über Shein-Sperre
-
US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab
-
Abstimmung unter EU-Ländern über Gentechnik-Lockerungen
-
Putin hält übliche Pressekonferenz zum Jahresende ab
-
Bundestag befasst sich mit Start-up-Förderung und Krankenkassen
-
Bundesrat befasst sich mit Rentenpaket und Wehrdienst
-
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
EU-Staaten beschließen weitere Unterstützung Kiews in Höhe von 90 Milliarden Euro
-
Medienberichte: Tiktok unterzeichnet Vereinbarung zur Gründung von US-Joint-Venture
-
Britische Regierung ernennt neuen Botschafter in den USA
-
Von der Leyen verschiebt Mercosur-Abkommen: Unterzeichnung frühestens im Januar
-
Widmer und Co. schreiben Geschichte: Mainz im Achtelfinale
-
USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen
-
Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht
-
DHB-Pokal: Füchse und Magdeburg entgehen Halbfinal-Duell
-
Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Von der Leyen will Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen auf Januar verschieben
-
DHB-Pokal: THW Kiel ausgeschieden, Füchse im Final Four
-
Bundestag lehnt BSW-Forderungen nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Russisches Gericht verurteilt Raiffeisen Bank International zu Ausgleichszahlung
-
Bundestag debattiert über Wahleinsprüche von BSW - danach Abstimmung
-
USA-Venezuela-Krise: Brasilien und Mexiko bieten Vermittlung an
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung vor Jahresende
-
Assange stellt Strafanzeige gegen Nobel-Stiftung wegen Auszeichnung von Machado
-
Mercosur-Abkommen: Aufschub auf kommendes Jahr möglich
-
Korruptionsverdacht: Durchsuchung bei französischer Kulturministerin Dati
-
USA sanktionieren zwei weitere IStGH-Richter
-
Ehefrau wiederholt gewürgt: Mitglied des britischen Hochadels vor Gericht
-
Darts-WM: Kenianer Munyua schafft Sensation
-
USA kündigen für Freitag Gaza-Beratungen in Miami an
-
Deutschland auf Platz zwei: 140 Millionen für Vermittler
-
USA-Venezuela-Krise: Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats am Dienstag
-
Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen
-
Atomwaffenfähige russische Rakete Oreschnik in Belarus stationiert
-
Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge
-
Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen
-
Verbraucherschützer fordern EU-weit mehr Transparenz bei Mogelpackungen
-
Abriss: Historisches Ariana-Kino in Kabul muss Einkaufszentrum weichen
-
Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten
-
Frankreich rehabilitiert wegen Abtreibung verurteilte Frauen
-
EU-Gipfel ringt um Mercosur-Abkommen - Tausende Landwirte protestieren
Bundessozialgericht: Kein Grundrentenzuschlag mithilfe freiwilliger Beiträge
Bei der 2021 eingeführten Grundrente nach mindestens 33 Versicherungsjahren zählen nur Pflichtbeitragszeiten. Zeiten mit freiwilligen Beiträgen bleiben außen vor, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az. B 5 R 3/24 R)
Die Grundrente ist keine eigene Rentenart, sondern ergibt sich durch einen individuell berechneten Zuschlag. Dieser verhilft Versicherten mit unterdurchschnittlichem Einkommen zu einem Plus bei der Rente. Laut Bundesarbeitsministerium profitieren davon derzeit rund 1,1 Millionen Rentner mit durchschnittlich 86 Euro monatlich.
Voraussetzung ist eine Versicherungszeit von 33 Jahren oder 396 Monaten. Der Kläger arbeitete früher unter anderem als Buchhalter in einer Kurverwaltung und belegte so 230 Monate mit Pflichtbeiträgen. Danach war er unter anderem im Zeitungsvertrieb 26 Jahre lang selbstständig oder gewerblich tätig und zahlte weitere 312 Monate freiwillig in die Rentenkasse ein.
Die beklagte Rentenversicherung lehnte die Zahlung eines Grundrentenzuschlags ab. Voraussetzung seien 396 Monate mit Pflichtbeiträgen. Dies sei hier nicht erfüllt. Darin sieht der Kläger eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung und eine "himmelschreiende Ungerechtigkeit".
Das BSG hatte erstmals zu einem Streit um den Grundrentenzuschlag zu entscheiden. Wie schon die Vorinstanzen wiesen auch die obersten Sozialrichter die Klage ab. Nach den gesetzlichen Vorgaben seien bei den Grundrentenzeiten nur Zeiten der Pflichtversicherung zu berücksichtigen. Verfassungswidrig sei dies nicht.
So liege hier kein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Rentenanwartschaften vor, die durch Beiträge erworben wurden. Der Kläger bekomme die sich daraus, auch aus seinen freiwilligen Beiträgen, ergebende reguläre Rente – nach eigenen Angaben derzeit rund 800 Euro.
Auch das Gleichheitsgebot sei nicht verletzt. Generell habe der Gesetzgeber für Regelungen der Massenverwaltung einen weiten Gestaltungsspielraum. Dieser sei hier "besonders weit", weil der Grundrentenzuschlag nach den gesetzlichen Vorgaben vollständig aus Steuermitteln finanziert werde.
Zudem verwiesen die Kasseler Richter auf wesentliche Unterschiede zwischen der freiwilligen und der Pflichtrentenversicherung. So könnten freiwillig Versicherte die Höhe ihrer Beiträge in weitem Umfang selbst bestimmen. Die Mehrheit der freiwillig Versicherten zahle nur den Mindestbeitrag, derzeit 103 Euro. Pflichtversicherte trügen daher erheblich stärker zur Finanzierung und Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei.
C.Meier--BTB