-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
-
Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform
-
Medien: Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Regierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Grünes Licht vom Parlament: Bundeswehr bekommt weitere 50 Milliarden für Rüstung
-
Merz rechtfertigt Verteidigungsausgaben: Wir sind kein Spielball von Großmächten
-
Bayern: 26-Jährige wegen Tötung von Partner zu neun Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
-
Sperre nicht überprüft: Spielsüchtiger Kunde bekommt Geld von Wettanbieter zurück
-
Merz: Werden Ukraine nicht ohne Sicherheitsgarantien lassen
-
Schwedische Königin Silvia in Bayern: Monarchin mit Staatsmedaille geehrt
-
Olympia: ARD und ZDF präsentieren Übertragungsangebot
-
Bundestag: Klöckner gedenkt Opfern von Anschlag in Sydney
-
Warner Bros Discovery lehnt Übernahmeangebot von Paramount ab
-
Alcaraz trennt sich von Trainer Ferrero - López übernimmt
-
Mercosur-Abkommen wackelt: Rom und Paris stellen sich quer
-
Anlagebetrüger bringen Mann in Bayern um Viertelmillion Euro
-
Kabinett beschließt Sozialreform - aus Bürgergeld wird Grundsicherung
-
Mehr Impfungen beim Apotheker: Neues Gesetz gibt Apotheken weitere Kompetenzen
-
Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm
-
Bundesregierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Bundesregierung beschließt von Umweltschützern kritisiertes Infrastrukturgesetz
-
Gesetz gegen Abholzung: EU-Parlament beschließt Aufschub
-
Milliardenpleite von Bremer Greensill Bank: Anklage wegen besonders schweren Bankrotts
-
EU-Parlament verabschiedet Zeitplan für Ausstieg aus russischem Gas
-
Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner formell des Mordes beschuldigt
-
20-Jährige in Trier wegen Tötung von Baby zu fast vier Jahren Haft verurteilt
-
Mercosur-Abkommen: Frankreichs Bauernverband fordert Ablehnung
-
Von der Leyen: Nächste Tage "entscheidend" für die Finanzierung der Ukraine
-
Kabinett setzt Rentenkommission ein - Gremium soll umfassende Reform erarbeiten
-
Dreesen lobt Musiala: "Gehört etwas dazu"
-
"Reform schürt Existenzangst": Sozialverbände kritisieren neue Grundsicherung
Bettnachbarin Sauerstoffgerät abgeschaltet: Türkische Seniorin wird ausgewiesen
Eine 75 Jahre alte Türkin, die in einem Mannheimer Krankenhaus ihrer Bettnachbarin das Sauerstoffgerät abschaltete, darf in die Türkei ausgewiesen werden. Ihr Verhalten sei eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, erklärte das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Karlsruhe am Donnerstag. Die Frau war im September 2023 wegen versuchten Totschlags verurteilt worden.
Das Mannheimer Landgericht stellte damals fest, dass sie bei einem Klinikaufenthalt wegen Corona im November 2022 auf der Isolierstation gleich zweimal das Sauerstoffgerät ihrer Nachbarin abgeschaltet hatte. Sie habe sich von den Alarmtönen des Geräts gestört gefühlt.
Die 79 Jahre alte Bettnachbarin starb einige Tage später. Es konnte aber nicht festgestellt werden, dass das zweimalige Ausschalten des Sauerstoffgeräts der Grund dafür war. Die 75-Jährige wurde des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen, das Landgericht verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren gegen sie.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Die Frau sitzt seit ihrer Festnahme Ende November 2022 in Haft, wie das Verwaltungsgericht ausführte. Im August vergangenen Jahres wies das Regierungspräsidium Karlsruhe sie aus Deutschland aus.
Dagegen zog die Frau vor Gericht, wo sie aber keinen Erfolg hatte. Das Verwaltungsgericht kam zu der Überzeugung, dass von ihr die Gefahr ausgehe, dass sie weitere ähnliche Straftaten begehen könne. Dazu habe vor allem der persönliche Eindruck beigetragen, den die Klägerin in der Verhandlung gemacht habe.
Dort habe sie ein "in höchstem Maße unzureichendes Unrechtsbewusstsein" und fehlende Empathie an den Tag gelegt, wovon auch ihre Tat zeuge - außerdem von einer erheblichen kriminellen Energie. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass die Haft oder ihre Familie einen positiven Einfluss auf die Frau hätten.
Diese war den Angaben nach schon 1979 mit ihren fünf Kindern nach Deutschland gekommen, wo ihr inzwischen gestorbener Mann als Gastarbeiter lebte. 2005 erhielt sie eine Niederlassungserlaubnis.
Doch auch nach 46 Jahren in Deutschland habe sie sich offenbar nicht nachhaltig integriert, erklärte das Gericht. Sie habe eine schwere Straftat begangen und dabei ihre eigenen Interessen rücksichtslos über die der besonders gefährdeten schwer kranken Bettnachbarin gestellt.
Trotz ihres hohen Alters sei es ihr zuzumuten, in die Türkei zurückzukehren. Dort lebten drei ihrer Kinder, und sie besitze dort eine Wohnung. Zu den in Deutschland lebenden Angehörigen könne sie beispielsweise über Videotelefonie Kontakt halten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann noch die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen, der in Mannheim sitzt.
N.Fournier--BTB