-
Kabinett befasst sich mit Gesetz gegen digitale Gewalt
-
Bundestags-Debatte zu drittem Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel
-
Bundesgerichtshof prüft Verurteilung wegen Handels mit Dopingmittel Ibutamoren
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klage der Umwelthilfe für bessere Luft
-
Thüringer Landtag entscheidet über AfD-Antrag zu Parlamentsauflösung
-
Koalitionsausschuss trifft sich am Mittwochabend im Kanzleramt
-
Bundespräsident Steinmeier zu Staatsbesuch in Frankreich erwartet
-
Demos in Berlin zum dritten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober
-
Dritter Jahrestag: Israel gedenkt der Opfer des Hamas-Großangriffs vom 7. Oktober
-
Trump will für Wahlspots offenbar doch Steuerzahler zur Kasse bitten
-
Merz: Regierung wird Antisemitismus mit allem in ihrer Macht Stehenden bekämpfen
-
Russischer Geschäftsmann: Trumps Sohn hat Kosten für Hochzeitsfeier beglichen
-
Dritter Jahrestag des 7. Oktobers: Wadephul warnt vor Anstieg von Antisemitismus
-
Kane überragt im Rekordspiel: England besiegt Tschechien
-
Ronaldo klagt an: "Der Trainer hat sein Wort gebrochen"
-
Einsatz von Tränengasgranate: Polizist wegen Gewaltanwendung bei Schülerprotesten angeklagt
-
Doppelpack Pejcinovic: U21 löst das EM-Ticket
-
"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben
-
AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt: Klingbeil sieht Klärungsbedarf bei CDU
-
Messi vor Abschiedsspiel: "Ich gehe in Frieden"
-
Regierungskreise: Macron berät mit wichtigen Ministern über Schülerproteste
-
Verfahren gegen russische Kinderhospizleiterin eingestellt
-
Jemen: Militärkoalition meldet abgefangene Huthi-Rakete im Südwesten Saudi-Arabiens
-
Grüne: Regierung gelingt Berufung von Antisemitismusbeauftragtem nicht
-
Trump führt Schülerproteste in Frankreich auf "Massenmigration" und Islam zurück
-
Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder
-
Israelische Siedler greifen AFP-Journalisten an und verletzten einen Fotografen
-
AfD stellt in Sachsen-Anhalt bundesweit ersten Landtagspräsidenten
-
Empörung über mutmaßlichen Trump-Aufruf an den Iran zur Auslöschung von US-Städten
-
Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren
-
Hunderttausende bei Schülerprotesten in Frankreich auf den Straßen
-
EU-Beitritt: Brüssel will Verfahren vereinfachen und sich zugleich besser absichern
-
Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft
-
Souveräne KI: Französisches Unternehmen Mistral stellt neues Modell vor
-
Israel reißt Wohnhaus in Ostjerusalem ab: 70 Menschen obdachlos
-
Internationaler Währungsfonds: Anhaltender Preisschock wegen Kriegen und Krisen
-
Sachsen-Anhalt: AfD stellt mit Abgeordnetem Tillschneider auch Landtagsvizepräsidenten
-
Bundesparteien entsetzt von Wahl von AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt
-
Nach Festnahme von früherem BND-Chef: Mutmaßlicher Komplize in Untersuchungshaft
-
Erstmals in Kiew: Netze zum Schutz vor Drohnen an wichtiger Brücke angebracht
-
Polizistin in Bayern wegen Vergewaltigung von Jugendlicher verurteilt
-
Bayern: IS-Gehaltsliste führt zu Verurteilung von Iraker zu über drei Jahren Haft
-
US-Außenminister Rubio in Reykjavik: Island ist wichtiger Außenposten für Sicherheit
-
"Neugierige" Shiffrin plant weniger Slalom-Rennen
-
Siebter Titel: Djokovic bleibt in Peking unbezwingbar
-
AfD-Politiker erstmals Landtagspräsident: Partei sieht Brandmauern gefallen
-
Gericht hebt Haftbefehl gegen früheren katalanischen Regierungschef Puigdemont auf
-
Früherer Chefspion festgenommen: Spionageverdacht gegen August Hanning
-
Schülerprotest in Frankreich: Gewerkschaft meldet landesweit 260.000 Teilnehmer
-
Festnahme von Ex-BND-Chef Hanning alarmiert die Bundespolitik
Verweigerter Hammelsprung: AfD-Klage scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion wegen eines verweigerten sogenannten Hammelsprungs im Parlament ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht verwarf sie nach Angaben vom Dienstag als unzulässig. Es ging um eine nächtliche Abstimmung im Juni 2019. (Az. 2 BvE 3/20)
Bei einem Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Saal und kehren dann durch Türen für "Ja", "Nein" und "Enthaltung" zurück. So können sie gezählt werden. In der Sitzung in der Nacht zum 28. Juni 2019 bezweifelte die AfD während einer Debatte über Datenschutz wie schon mehrmals zuvor, dass der Bundestag beschlussfähig war. Sie forderte einen Hammelsprung, weil zu wenige Abgeordnete anwesend seien.
Die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) wies den Antrag auf einen Hammelsprung im Einvernehmen mit der Sitzungsleitung jedoch zurück. Sie argumentierte, die Beschlussfähigkeit sei gegeben. Der Ältestenrat des Bundestags erklärte dies am nächsten Tag für rechtens.
Der Bundestag ist laut Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bei Zweifeln an der Beschlussfähigkeit kann eine Fraktion eine Zählung der Anwesenden beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Beschlussfähigkeit auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht wird.
Per Eilantrag wollte die AfD verhindern, dass drei in jener Nacht beschlossene Gesetze in Kraft treten, scheiterte aber damit bereits im September 2019. Im Mai 2020 erhob sie Organklage unter anderem gegen den Bundestag, das Bundestagspräsidium, Roth und den damaligen Vizepräsidenten Hans-Peter Friedrich (CSU). Dabei ging es nicht nur um den Juni 2019, sondern auch um die Nacht zum 8. November 2019.
Hier zweifelte die AfD-Fraktion ebenfalls die Beschlussfähigkeit an. Friedrich äußerte zuerst die Meinung, dass der Bundestag beschlussfähig sei. Auf Antrag der AfD hielt er aber eine namentliche Abstimmung ab, stellte schließlich die Beschlussunfähigkeit fest und hob die Sitzung auf.
Die AfD-Fraktion sah ihre Rechte verletzt und gab an, die Mitglieder des Bundestagspräsidiums hätten im Geheimen vereinbart, bei Zweifeln der AfD die Beschlussfähigkeit jeweils zu bejahen. Dafür trug die Fraktion aber nur "vage Anhaltspunkte" vor, wie das Gericht ausführte. "Bloße Vermutungen ins Blaue hinein" reichten nicht aus.
Der Antrag zur Sitzung vom Juni 2019 sei zu spät gestellt worden. Beim Antrag zur zweiten Bundestagssitzung habe die AfD nicht aufgezeigt, wie ihre Rechte verletzt worden sein könnten.
F.Pavlenko--BTB