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Bundestag setzt Familiennachzug bei Geflüchteten aus - Schwarz-Rot und AfD dafür
Die neue Bundesregierung hat ihr erstes Gesetz zur Begrenzung der Migration durch den Bundestag gebracht. Die Abgeordneten verabschiedeten am Freitag eine befristete Aussetzung des Familiennachzugs bei Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus. Das neue Gesetz beendet für zunächst zwei Jahre die Praxis, jedes Jahr 12.000 Familienangehörige in Deutschland einreisen zu lassen. Es fand eine große Mehrheit, weil neben den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auch die AfD dafür stimmte.
Der Abstimmung über das Gesetzesvorhaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) war eine streckenweise emotional geführte Debatte vorangegangen. Angenommen wurde die Vorlage dann mit 444 Ja-Stimmen zu 135 Nein-Stimmen.
In den Fraktionen von Union und AfD votierten die anwesenden Abgeordneten ausnahmslos mit Ja. Bei der SPD gab es zwei Nein-Stimmen, sie kamen von den Abgeordneten Hakan Demir und Maja Wallstein. Grüne und Linke stimmten geschlossen gegen das Gesetz.
Innenminister Dobrindt verspricht sich von dem Gesetz eine Entlastung der Integrationssysteme in Deutschland und zudem eine Schwächung krimineller Schleppernetzwerke. Die Belastbarkeit des deutschen Sozialsystems, des Bildungswesens, des Betreuungssystems und des Wohnungsmarkts habe Grenzen, betonte der CSU-Politiker. "Deswegen muss auch der Zuzug nach Deutschland eine Grenze kennen, und die bilden wir politisch ab."
Die bisherige Nachzugs-Regelung sei ein "Pull-Faktor" gewesen, der Menschen nach Deutschland gezogen habe, sagte Dobrindt. Wenn ein Flüchtling es ohne Asylanspruch nach Deutschland geschafft habe, "dann kann die ganze Familie nachziehen". Dies habe ein "Geschäftsmodell krimineller Banden" im Schleppergewerbe genährt, das nun "zerschlagen" werde.
Dobrindts Rede wurde von teils erregten Zwischenrufen der Opposition begleitet. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) erteilte dem Linken-Abgeordneten Luigi Pantisano einen Ordnungsruf, weil dieser den Innenminister in Zwischenrufen der "Lüge" bezichtigt hatte.
Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger kritisierte das Gesetz in ihrer Plenarrede als "grausame Symbolpolitik auf dem Rücken der Schwächsten". Der Familiennachzug sei "heute einer der letzten legalen Möglichkeiten überhaupt, noch Schutz in Deutschland zu finden", sagte Bünger. "Wer diesen Weg versperrt, zwingt Familien auf Fluchtrouten, die tödlicher und gefährlicher denn je sind."
Der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich kritisierte das Gesetz als "Angriff auf das Herzstück jeder Gesellschaft, auf die Familie". Das Gesetz sei "unbarmherzig" und bedeute Leid "für Kinder, die ihre Eltern nicht sehen können, für Ehepartner, die sich nur über Bildschirme begrüßen können".
Grünen-Chef Felix Banaszak sagte der Nachrichtenagentur AFP: "Ich frage mich, ob Verantwortung und Menschlichkeit bei Union und SPD überhaupt noch eine Rolle spielen." Die Zusammenführung von Familien schaffe "Sicherheit, gibt Halt und fördert so die Integration".
Rednerinnen und Redner der SPD räumten im Bundestag ein, dass ihnen die Zustimmung zu dem Gesetz schwer falle, dass sie ihm aber aus Koalitionsdisziplin zustimmten. Die Aussetzung des Familiennachzugs sei "ein Thema, das sich die SPD so nicht ausgedacht hätte", sagte der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler im Bundestag. "Das darf man so sagen, ohne dass die Koalition zerbricht."
Auch Integrations-Staatsministerin Natalie Pawlik (SPD) sagte, die Zustimmung falle vielen in ihrer Fraktion schwer. Sie hob hervor, dass das Gesetz Ausnahme in Härtefällen zulasse - etwa bei Kindern oder in Fällen schwerer Krankheit.
Die AfD kritisierte die Vorlage als unzureichend, stimmte aber dennoch zu. Das Gesetz sei "ein kleiner, ein wichtiger Schritt", sagte der AfD-Abgeordnete Christian Wirth. Es handle sich dabei freilich nur um "symbolische Migrationspolitik im Kleinformat", die das "Grundproblem" nicht angehe - "die völlige Überforderung unseres Landes durch eine zum Teil selbstzerstörerische Asylpolitik".
Das Gesetz sieht zudem vor, die "Begrenzung" der Zuwanderung als Ziel in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen. Betroffen von der Aussetzung sind Familienangehörige von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten. Dies sind Menschen, die in Deutschland weder im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch als Asylberechtigter anerkannt wurden, aber aus anderen Gründen bleiben dürfen - etwa, wenn ihnen im Heimatland unmenschliche Behandlung droht.
Kritik kam von Menschenrechtlern und Kirchen. Der Bundestag habe mit dem Gesetz "Tausenden Menschen bewusst weitere Jahre Trennung und Leid auferlegt", erklärte die Gruppierung Pro Asyl. Bischof Christian Stäblein von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg sagte dem "Tagesspiegel", nötig seien "großzügige Regelungen beim Familiennachzug - für eine Gesellschaft, die menschlich bleiben will und sich an christliche Werte erinnert".
O.Krause--BTB