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Antragsfrist für Entschädigung verurteilter schwuler Männer wird verlängert
Die Frist für die Entschädigung schwuler Männer, die in der Nachkriegszeit aufgrund der damaligen Strafrechtsparagrafen verurteilt worden waren, wird verlängert. Betroffene können nun bis zum 21. Juli 2027 Anträge stellen, wie der Bundestag am Freitag beschloss. Die Fristverlängerung um fünf Jahre war per Änderungsantrag in den Gesetzentwurf zur Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen eingefügt worden.
In der Nachkriegszeit auf Grundlage der damaligen Strafrechtsparagrafen 175 in der Bundesrepublik und 151 in der DDR verurteilte homosexuelle Männer werden seit 2017 rehabilitiert und entschädigt. Die Verurteilten können eine Entschädigung beantragen, die 3000 Euro je aufgehobener Verurteilung plus 1500 Euro je angefangenem Jahr in Haft beträgt.
Seit März 2019 gilt eine zusätzliche Richtlinie, die es auch Verfolgten ohne Urteil möglich macht, eine einmalige Entschädigung für die negativen Beeinträchtigungen – beispielsweise einen Jobverlust – zu beantragen. Die Antragsfrist wäre ohne die nun erfolgte Verlängerung am 22. Juli dieses Jahres ausgelaufen.
H.Seidel--BTB