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EuGH-Urteil schwächt CAS: "Das ist ein Hammer"
Die Stellung des Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) deutlich geschwächt. Vom CAS erlassene Schiedssprüche müssen künftig von nationalen Gerichten überprüft werden können. Dies entschied der EuGH am Freitag in Luxemburg. Folglich müsse es möglich sein, die Vereinbarkeit der CAS-Entscheidungen mit der öffentlichen Ordnung in der Europäischen Union rechtlich zu kontrollieren.
Bis dato waren Rechtssprüche des CAS final, lediglich das Schweizer Bundesgericht konnte jene Entscheidungen bislang kippen. "Das ist ein Hammer. Es geht eigentlich noch über das hinaus, was erwartet worden ist", sagte die Sportrechtlerin Anne Jakob dem SID: "Der EuGH sagt nicht nur, dass die Entscheidungen des CAS in der Europäischen Union voll überprüfbar sein müssen. Sondern er geht noch einen Schritt weiter und sagt: Gerichte sollen einschränkende Entscheidungen sogar unbeachtet lassen."
Der Ursprung dieser Entscheidung liegt im Fall des belgischen Fußballklubs RFC Seraing. Jener befindet sich seit 2015 in einem Rechtsstreit mit dem Fußball-Weltverband FIFA. Der Verein hatte beabsichtigt, wirtschaftliche Rechte an Spielern an einen Investor zu übertragen. Dies ist laut Regularien der FIFA und der Europäischen Fußball-Union (UEFA) verboten, weshalb der Weltverband den Klub mit mehreren Sanktionen belegte, welche der CAS und darauf auch das Schweizer Bundesgericht bestätigten.
Welche Folgen der Richterspruch für den CAS, der unter anderem bei Disziplinarstrafen und Dopingsperren angerufen wird, haben wird, ist im Detail noch unklar. "Die Daseinsberechtigung stelle ich jetzt nicht in Frage, aber es hat natürlich eine erhebliche Schwächung der Stellung des CAS stattgefunden. Ehrlich gesagt weiß ich auch noch nicht so genau, wohin das führt", sagte Jakob. Die Sportanwältin wies vor allem auf die Grundidee hinter dem CAS hin, eine global einheitliche Rechtssprechung zu schaffen.
Um nach der nun veränderten Rechtslage in der EU trotzdem die nötige Einheitlichkeit zu wahren, sieht Jakob nun den CAS und die zuständigen Sportverbände in der Pflicht. "Die Verbände und auch der CAS sind meines Erachtens jetzt aufgefordert, einen Ausgleich zu finden, wie man es schafft, die Rechtsprechung der Europäischen Union eben auch auf CAS-Fälle anzuwenden", sagte Jakob.
H.Seidel--BTB