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Epstein-Komplizin Maxwell widersetzt sich Freigabe von Protokollen der Grand Jury
Die frühere Komplizin des verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, hat einen Richter gebeten, einen Antrag des US-Justizministeriums auf Freigabe von Protokollen der Grand Jury in ihrem Strafverfahren sowie dem Verfahren Epsteins abzulehnen. "Jeffrey Epstein ist tot. Ghislaine Maxwell ist es nicht", erklärten Maxwells Anwälte am Dienstag in einem Antrag an den Bundesrichter in New York, der über die Anfrage der Regierung entscheidet.
"Welches Interesse auch immer die Öffentlichkeit an Epstein haben mag, dieses Interesse kann keine umfassende Verletzung der Geheimhaltungspflicht der Grand Jury in einem Fall rechtfertigen, in dem die Angeklagte lebt", betonten die Anwälte. Sie verwiesen auf Maxwells "rechtliche Möglichkeiten" und ihr Recht auf ein "ordentliches Verfahren".
Maxwell war Ende 2021 als Mitglied eines Sexhandelsrings um Epstein verurteilt worden und verbüßt derzeit eine 20-jährige Haftstrafe. Kürzlich war die 63-Jährige aus einem Gefängnis im US-Bundesstaat Florida in eine Haftanstalt mit minimalen Sicherheitsvorkehrungen in Texas verlegt worden. Zuvor hatte es mehrere Befragungen Maxwells durch das US-Justizministerium gegeben.
Epstein war einst ein mächtiger Investor mit Beziehungen zu hochrangigen Persönlichkeiten in den USA und im Ausland, darunter der heutige US-Präsident Donald Trump. Die US-Justiz legte Epstein die Vergewaltigung junger Frauen und Mädchen zur Last, wegen seines Todes 2019 konnte er aber nicht vor Gericht gestellt werden. Nach Behördenangaben hatte der frühere Geschäftsmann in seiner New Yorker Gefängniszelle Suizid begangen.
Trump ist im eigenen Lager zunehmend unter Druck geraten, weil seine Regierung nicht wie versprochen Licht in den Epstein-Skandal gebracht hat. Um den Aufruhr seiner Anhänger zu beruhigen, hatte Trump die Offenlegung juristischer Dokumente, konkret von Protokollen der Grand Jury, in dem Fall in Aussicht gestellt. Eine Grand Jury ist eine Gruppe von Geschworenen, die auf der Grundlage von Unterlagen der Staatsanwaltschaft über eine Anklageerhebung entscheidet.
N.Fournier--BTB