-
Organspende: Bundestagspräsidentin Klöckner will gegen Widerspruchslösung stimmen
-
Olise trifft spät: Frankreich unter Zidane weiter makellos
-
Nach Fehlstart: Italien feiert klaren Sieg in der Türkei
-
Trump bestreitet Waffenangebot an China
-
Putin ordnet weitere Aufstockung der russischen Armee an
-
Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen
-
USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China
-
Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo
-
Größter Waldbrand in Frankreich seit 1949 gelöscht
-
Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
-
Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
-
Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei
-
Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion
-
Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt
-
Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind
-
EU will Abwehr gegen hybride russische Angriffe stärken - Debatte über Notfallmechanismus
-
Polizei: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt festgenommene Männer alle Briten Mitte 20
-
Iranische Anwältin Nasrin Sotudeh erhält Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte
-
Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen
-
Linken-Chefin Schwerdtner kritisiert "Kampagne mit allen Mitteln" gegen Berliner Verband
-
Wadephul hebt vor Besuch des IStGH in Den Haag Bedeutung internationaler Institutionen hervor
-
Verstoß gegen vertrauliche Vereinbarung: Seoul bestellt Gesandten der Ukraine ein
-
Ukraine: Regierungschef rät gefährdeten Menschen in Städten vor dem Winter zum Umzug
-
In Gebüsch an Flugplatz: 17 Katzen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt
-
Ungewissheit über US-Iran-Verhandlungen: Ölpreis steigt deutlich
-
Papst Leo XIV. warnt vor "Lügen und Täuschungen" zwischen Staaten
-
Amthor verzichtet nach Kritik auf Strandkorb im Kanzleramt
-
Wegen Beleidigung Erdogans angeklagter türkischer Komiker Göktas vor Gericht
-
Spahn verzichtet auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson scheitert mit Regierungsbildung
-
Startups in Deutschland sammeln in diesem Jahr deutlich mehr Investitionen ein
Bundesverfassungsgericht: Keine finanzielle Hilfe für Vaterschaftsstreit aus DDR-Zeit
Ein in der DDR geborener 54-Jähriger ist mit dem Versuch gescheitert, finanzielle Unterstützung für die gerichtliche Feststellung seines biologischen Vaters zu bekommen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm seine Verfassungsbeschwerde nach Angaben vom Freitag nicht zur Entscheidung an. Zuvor hatten Gerichte in Berlin es abgelehnt, dem Mann Verfahrenskostenhilfe zu gewähren. (Az. 1 BvR 422/24)
Er wurde 1971 geboren. Schon seine Mutter hatte noch zu DDR-Zeiten versucht, die Vaterschaft eines Manns gerichtlich feststellen zu lassen, mit dem sie nach ihren Angaben Geschlechtsverkehr hatte. Der Betreffende gab aber an, dass er zum Zeitpunkt der Zeugung nicht in der DDR gewesen sei. Die Gerichte entschieden 1975 und 1976 gegen die Frau.
Der inzwischen erwachsene Sohn ist dem Beschluss zufolge nach wie vor davon überzeugt, dass dieser Mann sein leiblicher Vater ist. Im Jahr 2023 beantragte er beim Familiengericht Kostenhilfe für ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft. Diese wurde ihm allerdings nicht gewährt, das Berliner Kammergericht wies seine Beschwerde dagegen zurück.
Der 54-Jährige wandte sich an das Verfassungsgericht. Unter anderem argumentierte er, dass die Urteile aus DDR-Zeiten rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügten. So sei kein medizinisches Gutachten eingeholt worden.
Karlsruhe erklärte die Verfassungsbeschwerde aber für unzulässig. Sie zeige nicht auf, wie durch die Entscheidung des Kammergerichts Grundrechte des Sohns verletzt worden sein könnten. Es habe keine schwierige oder ungeklärte Rechtsfrage entschieden.
Das Kammergericht hatte auf den Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR verwiesen. Demnach bleiben Entscheidungen zu Abstammungsfragen aus der DDR bestehen. Das Verfassungsgericht seinerseits verwies nun auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, die ähnliche Fälle betrafen.
Demnach ist es noch kein Verstoß gegen wichtige Rechtsgrundsätze, wenn ein ausländisches Gericht die Feststellung einer Vaterschaft allein auf die Aussage der Kindsmutter stützte und kein Gutachten einholte. In solchen Fällen müssten verschiedene Kriterien betrachtet werden. Darauf gehe die Verfassungsbeschwerde nicht ein.
C.Meier--BTB