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Referendum über Zukunft von bosnischem Serbenführer Dodik angesetzt
Die Bewohner von Bosnien-Herzegowinas serbischer Teilrepublik Republika Srpska sollen im Oktober in einem Referendum über die Zukunft von Präsident Milorad Dodik entscheiden. Das Parlament der überwiegend von bosnischen Serben bewohnten Republika Srpska stimmte in der Nacht zum Samstag in einer Sondersitzung für die Abhaltung der Volksabstimmung am 25. Oktober.
Dodik war Anfang August von der Zentralen Wahlkommission Bosnien-Herzegowinas vorläufig seines Amtes als Präsident der Republika Srpska enthoben worden. Zuvor hatte ein Berufungsgericht eine einjährige Haftstrafe und ein sechsjähriges Ämterverbot gegen den 66-Jährigen bestätigt. Die Verbüßung der Gefängnisstrafe konnte Dodik durch Zahlung einer Geldstrafe abwenden. Gegen seine Absetzung als Präsident hat er Rechtsmittel eingelegt.
Dodik war verurteilt worden, weil er im Juli 2024 zwei Gesetze in Kraft gesetzt hatte, die die Umsetzung von Entscheidungen des Hohen UN-Repräsentanten für Bosnien-Herzegowina untersagten. Den Posten des Hohen UN-Repräsentanten hat derzeit der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt inne.
Bei dem Referendum am 25. Oktober werden die Bewohner der Teilrepublik Srpska unter anderem gefragt, ob sie die Entscheidungen des Hohen UN-Repräsentanten akzeptieren und ob sie die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission akzeptieren, Dodik seines Amtes zu entheben. Dodik betrachtet sich weiterhin als rechtmäßigen Präsidenten der Republika Srpska.
Bosnien-Herzegowina ist seit dem Friedensabkommen von Dayton aus dem Jahr 1995 aufgeteilt in die überwiegend von bosnischen Serben bewohnte Republika Srpska und die kroatisch-muslimische Föderation Bosnien und Herzegowina. Die beiden halbautonomen Landesteile haben eigene Regierungen und Parlamente und sind durch eine schwache Zentralregierung verbunden.
Das Urteil gegen Dodik hatte laut Beobachtern die größte Krise in dem Balkanstaat seit dem Bosnienkrieg (1992-1995) ausgelöst. Der bosnische Serbenführer hatte den Prozess gegen ihn als "politisch" motiviert zurückgewiesen.
W.Lapointe--BTB