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Fall Liebich: Dobrindt will Selbstbestimmungsrecht vor Missbrauch schützen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) will das Selbstbestimmungsgesetz besser vor Missbrauch schützen. Anlass ist der Fall der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich, die früher Sven Liebich hieß. Dobrindt sagte dazu am Wochenende dem "Stern": "Das ist ein Beispiel für den sehr simplen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes." Genau davor sei immer gewarnt worden.
In dem konkreten Fall steht der Verdacht im Raum, Liebich habe seinen Geschlechtseintrag nur geändert, um das Selbstbestimmungsgesetz zu verhöhnen und seine Haftbedingungen zu beeinflussen, indem er in einem Frauengefängnis untergebracht wird.
Wegen solcher Missbrauchsmöglichkeiten müsse das Gesetz angepasst werden, sagte Dobrindt. "Es braucht jetzt eine Debatte darüber, wie wieder klare Regeln gegen den Missbrauch des Geschlechterwechsels verankert werden können", sagte er. Niemand könne wollen, dass solche Beispiele Schule machen. "Die Justiz, die Öffentlichkeit und die Politik werden hier zum Narren gehalten, weil das Selbstbestimmungsgesetz die Möglichkeit dazu bietet."
2023 war die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich, damals noch als Sven Liebich, wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Das Selbstbestimmungsgesetz verfolgt das Ziel, es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einfacher zu machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Eine solche Änderung kann durch eine persönliche "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt erfolgen. Das Gesetz wurde von der Ampel-Koalition verabschiedet und ist am 1. November 2024 in Kraft getreten.
Y.Bouchard--BTB