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Neuer Gesetzentwurf: Fußfesseln sollen häusliche Gewalt verhindern
Das Bundesjustizministerium will Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen. Gewalttäter sollen künftig verpflichtet werden können, elektronische Fußfesseln zu tragen und an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Montag vorlegte. Die Fußfessel soll Annäherungsverbote wirksamer durchsetzen: Bedrohte Personen würden elektronisch gewarnt, sobald sich der Täter nähere, erklärte das Ministerium.
"Unser Staat muss mehr tun gegen häusliche Gewalt, wir müssen insbesondere Frauen besser schützen" erklärte Ministerin Hubig. Die SPD-Politikerin verwies auf gute Erfahrungen, die Spanien mit elektronischen Fußfesseln gemacht habe. "Elektronische Fußfesseln können Leben retten", erklärte Hubig. Es sei "an der Zeit, dass wir dieses Instrument auch in Deutschland flächendeckend einsetzen, um insbesondere Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen".
Nach Angaben des Ministeriums wird alle paar Minuten in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag töte ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. "Wir dürfen uns an diese brutale Gewalt nicht gewöhnen", mahnte Hubig.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Familiengerichte Gewalttäter "in Hochrisikofällen" zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Dadurch solle sichergestellt werden, "dass sich ein Gewalttäter der von ihm bedrohten Person nicht unbemerkt in verbotener Weise annähern kann", erklärte das Ministerium. "Nähert sich der Gewalttäter der bedrohten Person in verbotener Weise, soll auch die bedrohte Person unmittelbar davon erfahren können."
Familiengerichte sollen zudem die Möglichkeit bekommen, Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings zu verpflichten. "Den Tätern sollen Lösungswege aufgezeigt werden, Konflikte künftig gewaltfrei zu lösen", erklärte das Ministerium. Weitere Neuerungen betreffen höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sowie die Möglichkeit für Familiengerichte, Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen.
Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland hat nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) im vergangenen Jahr mit fast 266.000 erfassten Betroffenen einen neuen Höchststand erreicht.
E.Schubert--BTB