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Prozess gegen mutmaßlichen PKK-Funktionär in Berlin gestartet
Vor dem Berliner Kammergericht hat ein Prozess gegen einen mutmaßlichen PKK-Funktionär begonnen. Der 50-Jährige soll in Deutschland verschiedene Sektoren und Gebiete der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) geleitet haben, wie aus der am Montag verlesenen Anklage hervorging. Er habe unter anderem Propagandaveranstaltungen und Versammlungen organisiert, hieß es von der Bundesanwaltschaft.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit war laut Anklage die Überwachung der Sammlung von Geldern für die PKK. Der Angeklagte selbst soll der sogenannten Europaführung der Organisation berichtspflichtig gewesen sein. Er habe deren Anweisungen befolgen müssen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor.
Der Angeklagte wurde Ende November in Berlin festgenommen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er ließ zu Prozessauftakt über seinen Anwalt Lukas Theune eine Erklärung abgeben. Darin ging er auf die konkreten Vorwürfe nicht ein, erklärte aber, sich stets für Frieden und Demokratie eingesetzt zu haben.
Zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 soll der Angeklagte den Sektor Süd 2 und das Gebiet Stuttgart der PKK geleitet haben. Bis Ende 2015 soll er danach für das Gebiet Köln zuständig gewesen sein. Von Juni bis November 2024 habe der türkische Staatsbürger neben dem Gebiet und der Region Berlin auch den Sektor Nord auf oberster Ebene für die PKK geleitet, hieß es von der Bundesanwaltschaft. Dieser umfasse die PKK-Regionen Hamburg, Berlin und Niedersachsen.
Die PKK hatte am 12. Mai ihre Auflösung bekannt gegeben und ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf für die Rechte der Kurden für beendet erklärt. Seit 1984 hatte sie unter anderem gegen den türkischen Staat gekämpft. Von der Türkei und ihren westlichen Verbündeten wird sie als Terrororganisation eingestuft. Mehr als 40.000 Menschen wurden bei den Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee getötet.
Der Prozessauftakt wurde von zahlreichen Zuschauern verfolgt. Das Gericht setzte zunächst Verhandlungstermine bis Ende November an.
J.Fankhauser--BTB