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Polizistenmord von Mannheim: Messerangreifer zu lebenslanger Haft verurteilt
Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf den Polizisten Rouven L. in Mannheim hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Angeklagten Sulaiman A. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht am Dienstag für den aus Afghanistan stammenden 26-jährigen mutmaßlichen IS-Sympathisanten die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Das Gericht verurteilte A. wegen Mordes an dem Polizisten Rouven L. sowie wegen vierfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Der Angriff vom 31. Mai vergangenen Jahres hatte kurz vor der Europawahl für scharfe Debatten über die Migrationspolitik gesorgt. Der Vorsitzende Richter Herbert Anderer sagte, mit dem Angriff habe der streng gläubige sunnitische Muslim A. "einen größtmöglichen Schaden in Form möglichst vieler Todesopfer" anrichten wollen. Dazu habe er bewusst die Kundgebung des islamkritischen Vereins Bürgerbewegung Pax Europa als Ziel ausgewählt.
A. habe den Hauptredner, den wegen Volksverhetzung wiederholt verurteilten Islamkritiker Michael Stürzenberger, sowie weitere Teilnehmer töten wollen. Auch Polizisten habe er als Repräsentanten des von ihm abgelehnten deutschen Staats töten wollen. A. selbst habe am Ende des Angriffs zu Tode kommen wollen, "um ins Paradies einzutreten". Er habe den "Märtyrertod" sterben wollen, sagte Anderer.
A. habe bei der Attacke Stürzenberger mit einem Jagdmesser attackiert. Bei einem anschließenden Gerangel habe er zweimal auf den Islamkritiker eingestochen. Anschließend habe er wiederholt auf Helfer, die Stürzenberger zur Seite eilten, eingestochen und danach nochmals wiederholt auf Stürzenberger. Dieser habe insgesamt sechs Messerstiche erlitten. Der Islamkritiker zog sich nach der Attacke aus der Öffentlichkeit zurück.
Der Vorsitzende Richter beschrieb die Attacke als unübersichtliche Situation, in der ein Zeuge versehentlich einen anderen Zeugen als Angreifer einstufte und diesen attackierte. In dieser Situation griff der Polizist L. dem Urteil zufolge ein. Als er einen der an dem Gerangel beteiligten Männer fixieren wollte, sei er von A. angegriffen worden.
Dieser habe dem Polizisten sein Messer zunächst in die Schulter und dann in den Kopf gestochen - L. erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er zwei Tage später im Krankenhaus starb. Die Attacke endete erst, als A. von einem anderen Polizisten angeschossen wurde.
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten ebenfalls auf eine lebenslange Haftstrafe plädiert, sie sahen allerdings nicht die besondere Schuldschwere. A. soll die Tat als Sympathisant der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) begangen haben. Im Prozess gestand er die Tat und entschuldigte sich in seinem letzten Wort bei den Angehörigen des getöteten Polizisten.
Er gab an, sich in Chats in sozialen Netzwerken radikalisiert zu haben und manipuliert worden zu sein. Auslöser seiner Radikalisierung war demnach das Vorgehen Israels in Gaza nach dem Angriff der radikalislamischen Hamas im Oktober 2023.
Der Verurteilte lebte bis zu der Attacke unauffällig mit seiner Frau und zwei Kindern in Heppenheim. Er war laut Gericht 2013 als unbegleiteter jugendlicher Flüchtling aus Afghanistan nach Deutschland geflohen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er konnte aber wegen eines Abschiebeverbots nach Afghanistan in Deutschland bleiben.
Der Vorsitzende Richter wandte sich in seiner Urteilsbegründung direkt an die Familie und hier insbesondere die Eltern des getöteten 29 Jahre alten Polizisten. "Ihr Sohn stand für den Rechtsstaat - so grauenvoll das ist, er starb für ihn", sagte der Richter.
Alle Zeugen hätten den Beamten als einen Mann geschildert, "den man mögen muss". Er habe sich für "überschaubar viel Geld, überschaubar viel Sozialprestige" bewusst für den Beruf des Polizisten entschieden. L. sei ein Polizist gewesen, der dafür gestanden habe, dass das Recht für alle gleichermaßen gelte.
M.Furrer--BTB