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Italienisches Gericht ordnet Auslieferung von Nord-Stream-Verdächtigem an Deutschland an
Drei Jahre nach der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines hat ein Gericht im norditalienischen Bologna am Dienstag die Auslieferung des mutmaßlichen Drahtziehers nach Deutschland angeordnet. Der tatverdächtige Ukrainer Serhii K. bestritt aber, Teil der Gruppe zu sein, die die Pipelines 2022 gesprengt haben soll, wie sein Anwalt, Nicola Canestrini, der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. K. werde gegen seine Auslieferung vor dem Kassationsgerichtshof, dem obersten Gericht Italiens, in Berufung gehen.
Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte am 21. August die Festnahme des aus der Ukraine stammenden mutmaßlichen Koordinators der Sprengung in Italien gemeldet. Wenige Tage später hatte Serhii K. bei einer ersten Gerichtsanhörung seine Auslieferung abgelehnt.
Die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee waren für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden. Im September 2022 wurden sie durch Sprengsätze schwer beschädigt. Die Leitungen waren damals nicht in Betrieb. Russland hatte die Gaslieferungen über Nord Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt - mutmaßlich als Reaktion auf die westlichen Sanktionen angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Nord Stream 2 ging nie in Betrieb.
Der Anwalt des mutmaßlichen Drahtziehers kündigte nun nach der Anordnung zur Auslieferung an, beim obersten Gericht Italiens in Berufung zu gehen. Canestrini warf der italienischen Justiz "gravierende Verletzungen der Grundrechte" seines Mandanten vor und forderte eine "gerichtliche Überprüfung". Seinem Mandanten sei es nicht gestattet worden, "persönlich an seinen Anhörungen teilzunehmen oder vollständige Einsicht in die deutschen Verfahrensakten zu nehmen". Dies stelle "eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren" dar.
Canestrini warf dem Gericht zudem vor, dass die Übersetzung während der Anhörungen "völlig unzureichend" gewesen sei und dadurch "die effektive Verteidigung erheblich beeinträchtigt" worden sei.
Der Anwalt erklärte weiterhin, dass "der militärische Charakter der vorgeworfenen Handlungen" nach dem "Völkergewohnheitsrecht" eine "funktionelle Immunität" begründe, die auch im Auslieferungsverfahren zu beachten sei. Zudem verwies er darauf, dass K. zum Zeitpunkt der Tat den ukrainischen Streitkräften angehört habe und dies "zwingend berücksichtigt" werden müsse. Auch gebe es das "konkrete Risiko" einer Verletzung weiterer Rechte, etwa dass Serhii K. im Falle einer Überstellung "unmenschlichen oder erniedrigenden Haftbehandlungen ausgesetzt" werde.
Deutsche Ermittler gehen davon aus, dass eine ukrainische Gruppe bestehend aus mehreren Männern und einer Frau für die Explosionen an den Gaspipelines verantwortlich ist. Medienberichten zufolge sollen die Mitglieder der Gruppe eine Yacht gemietet haben, um den Anschlag zu verüben, die von Rostock aus startete. Diese sei mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen gemietet worden.
Der im August gefasste Ukrainer soll einer der Koordinatoren der Sabotage im September 2022 in der Nähe der dänischen Insel Bornholm gewesen sein. Italienische Polizisten nahmen K. in der norditalienischen Provinz Rimini fest. Dort, im Ort San Clemente, habe er zusammen mit seiner Familie ein paar Tage in einem Bungalow verbracht.
Drei Tage zuvor hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe einen Europäischen Haftbefehl ausgestellt. K. wird dringend verdächtigt, sich am gemeinschaftlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion beteiligt zu haben. Vorgeworfen werden ihm außerdem verfassungsfeindliche Sabotage sowie die Zerstörung von Bauwerken.
S.Keller--BTB