-
Minister: Feuer in Starlink-Station in Polen war "Sabotage"
-
Unglück an Bahnübergang: 82-Jährige in Niederbayern von Zug erfasst und getötet
-
Alex Bodi ve Prof. Dr. Stefan Haupt, Romanya’daki efsanevi sanat koleksiyonu için işbirliği anlaşması imzaladı
-
Berlin zieht Olympiabewerbung zurück
-
Aus für die Vorreiterin: Ingolstadt trennt sich von Wittmann
-
Alex Bodi a prof. dr. Stefan Haupt se dohodli na spolupráci na legendární umělecké sbírce v Rumunsku
-
Bundestag debattiert kontrovers über umfassende Geheimdienst-Reform
-
Alex Bodi i prof. dr Stefan Haupt uzgodnili współpracę w sprawie legendarnej kolekcji dzieł sztuki w Rumunii
-
알렉스 보디와 슈테판 하우프트 교수, 루마니아의 전설적인 미술품 컬렉션을 위한 협력 합의
-
Forschungsinstitute heben Prognose kräftig an: 1,3 Prozent Wachstum erwartet
-
Infantino behauptet: "Positive Botschaften" nach FIFA-Brief
-
US-Richter hebt Trumps Hausverbot für CNN, MS NOW und Politico vorerst auf
-
Illegaler Handel mit Edelmetallen für 50 Millionen Euro: Anklage in Mannheim
-
Vorläufiges Ergebnis: Bisherige Koalitionspartei gewinnt Parlamentswahl in Marokko
-
Absturz von Kampfjet auf US-Airbase Spangdahlem: Pilot aus Krankenhaus entlassen
-
Preise für Wohnimmobilien weiter gestiegen - aber nur noch leicht
-
RKI: Zahl von Hitzetoten in Wochenvergleich unverändert
-
Zahl der Verkehrstoten im ersten Halbjahr 2026 gesunken
-
Löw warnt Klopp: "Nicht alles allein verändern"
-
Bartsch: Antisemitismus hat in der Linken keinen Platz
-
US-Richter: Weißes Haus muss CNN, MS NOW und Politico wieder Zutritt gewähren
-
Debatte um Organspende: Grünen-Politikerin Lang plädiert für Widerspruchslösung
-
Neuzulassungen in der EU bis August gestiegen - Marktanteil von E-Autos bei 22 Prozent
-
Abschluss der WNBA-Hauptrunde: Fiebich verliert mit New York
-
Studie: Jobpotenzial der Energiewende droht ungenutzt zu bleiben
-
Trump empfängt Xi zu Gespräch im Weißen Haus und gibt Staatsbankett
-
Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen - Aufruf zu "Partnerschaft"
-
Bundestag berät erstmals über umfassende Geheimdienst-Reform
-
Umstrittener US-Investor Peter Thiel erhält Preis des Axel-Springer-Verlags
-
Führende Wirtschaftsforschungsinstitute legen Herbstprognose vor
-
UN-Generaldebatte: Venezuelas Übergangspräsidentin dankt Trump und verspricht Wahlen
-
LiberNovo startet Business & Bulk Orders im Vorfeld seines Prime Sales im Herbst
-
Chinas Präsident Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen
-
Chinas Präsident Xi zu Staatsbesuch in den USA eingetroffen
-
Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt
-
Betrieb am BER wegen Drohnensichtung kurzzeitig eingestellt
-
Kane über neuen Bayern-Vertrag: "Sind nah dran"
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel ein - Russland lehnt Kampfpause in der Ukraine ab
-
Wolfsburg auf Achtelfinal-Kurs - Eintracht mit Mühe
-
DHB-Pokal: Flensburg wackelt in Lübeck mächtig
-
Eintracht-Frauen mit Mühe auf Island
-
Russland will Angriffe auf die Ukraine nicht unterbrechen
-
Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert
-
Ronaldo macht einfach weiter: "Gegenwart das Wichtigste"
-
CDU-interne Kritik an Dominanz des Wirtschaftsflügels - Warnungen vor Niedergang
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu US-Wahlen eingeladen - Kritik aus Berlin
-
Milei bezeichnet UNO vor Vollversammlung als "nutzlose Organisation"
-
Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht
-
Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt
-
Absage an Olympiabewerbung in Berlin: CDU-Kandidat Evers kritisiert Linke scharf
Bundesverwaltungsgericht urteilt in zwei Wochen über Klage gegen Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Ein Urteil soll am 15. Oktober verkündet werden, wie das Gericht nach der Verhandlung mitteilte. Es geht um eine Klage aus Bayern. Die Klägerin macht geltend, die öffentlich-rechtlichen Sender würden ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen. (Az. 6 C 5.24)
Sie böten kein vielfältiges und ausgewogenes Programm, sondern seien "Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht". Auch die Aufsichtsgremien der Sender seien nicht ausreichend staatsfern. Eine Beitragspflicht aller Haushalte sei daher nicht mehr gerechtfertigt.
Die konkrete Summe in dem Rechtsstreit ist niedrig. Es geht noch um etwa 60 Euro ausstehende Beiträge aus den Jahren 2021 und 2022. In den Vorinstanzen hatte die Klägerin aus dem Landkreis Rosenheim keinen Erfolg.
Einwände gegen das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender und dessen Vielfalt befreiten nicht von der Zahlung des Rundfunkbeitrags, entschied im Juli 2023 der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Es gehe allein um die Möglichkeit, den Rundfunk nutzen zu können.
Das bayerische Gericht prüfte nicht, ob die Sender ihren verfassungsmäßigen Auftrag erfüllten, denn für die Kontrolle seien deren Aufsichtsgremien zuständig. Es ließ keine Revision gegen sein Urteil zu.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied aber selbst, die Revision zuzulassen - denn die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung. Im Revisionsverfahren überprüft das Bundesverwaltungsgericht Urteile der Vorinstanzen. In diesem Fall will es die Frage klären, ob es möglich ist, mit den Argumenten der Klägerin gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags vorzugehen.
Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich immer wieder mit dem Rundfunkbeitrag. 2018 entschied es, dass dieser grundsätzlich nicht gegen die Verfassung verstößt.
D.Schneider--BTB