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Bundeswehr kann sich schneller Ausrüstung beschaffen
Die Bundeswehr kann sich fortan leichter mit der nötigen Ausrüstung versorgen. Nach dem Bundestags gab am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für eine bis Ende 2026 befristete Lockerung der Regeln für die Auftragsvergabe. Damit können die zuständigen Vergabestellen schneller Aufträge erteilen und Material beschaffen. Dies soll auch die Nutzung der Mittel aus dem 100 Milliarden Euro schweren Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr erleichtern.
Vorgesehen ist unter anderem, dass mehrere so genannte Lose, also Teilaufträge, unter bestimmten Voraussetzungen zusammen vergeben werden können. Außerdem soll die gemeinsame Beschaffung mehrerer EU-Länder erleichtert werden - in solchen Fällen kann künftig der Bieterkreis für einen Auftrag auf EU-Unternehmen beschränkt werden. Die Regelung erweitert auch den Kreis der Auftraggeber um bundeseigene Gesellschaften.
Das Vergaberecht der Bundeswehr gilt seit langem als bürokratisch, schwerfällig und reformbedürftig. Die Regelung im "Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz" ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Der Bundesrat verwies darauf, dass sie "als Übergangslösung bis zu einer grundlegenden Reform des Beschaffungswesens konzipiert" sei.
L.Janezki--BTB